Keine Neonikotinoide im Wintergetreidesaatgut

Foto: Nele Siebel

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat jetzt einen Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, die den Handel und das Aussäen von Wintergetreidesaatgut untersagt, das mit Neonikotinoiden behandelt worden ist. Die neue Verordnung ist notwendig, da die im vergangenen Jahr erlassene, entsprechende Eilverordnung Anfang 2016 ausgelaufen ist.

Laut Agrarressort schreibt der jetzt vorgelegte Verordnungsentwurf das Anliegen der Eilverordnung fort und stellt insofern eine Verschärfung der gültigen EU-Regelungen dar. Ziel ist ein besserer Bienenschutz. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden sei in Deutschland bei Wintergetreide unzulässig; es sei aber zu befürchten, dass aus anderen Ländern behandeltes Saatgut importiert und ausgesät werde, erläuterte das Bundeslandwirtschaftsministerium. Dies solle durch die neue Verordnung dauerhaft verhindert werden. Seit Dezember 2013 besteht für die drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in der Europäischen Union aus Gründen des vorsorglichen Bienenschutzes ein Verbot der meisten landwirtschaftlichen Anwendungen. Schmidt betonte am vergangenen Freitag, dass ihm der Bienenschutz ein besonderes Anliegen sei.