Keine rosigen Zeiten für Rindermäster – Der RLV-Fachausschuss „Rinder“ tagte in Bonn

Foto: Dr. Elisabeth Legge

Für die Rindfleischerzeuger gab es schon bessere Zeiten. Ihre wirtschaftliche Situation ist derzeit nicht berauschend. Im Gegenteil: Die Rindfleischnachfrage stagnierte 2019 erstmals seit Jahren und die Rindfleischpreise gingen zurück. Zu allem Überfluss droht nun auch noch das Mercosur-Abkommen. Die Sorge, dass dadurch zusätzliche Mengen an Rindfleisch auf den deutschen und europä­ischen Markt drängen, ist unter Rinderhaltern groß. Daher stand dieses Thema auch im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Fachausschusses „Rinder“ des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), der am 19. Dezember in Bonn tagte.

Das zwischen der EU-Kommission und den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay im Sommer vergangenen Jahres auf den Weg gebrachte Freihandelsabkommen wird nicht zu einer erdrückenden Rindfleischschwemme führen. Davon jedenfalls zeigte sich Detlef Stachetzki vom Verband der Fleischwirtschaft (VDF) überzeugt: „Die tatsächlich im Rahmen von Einfuhrkontingenten gelieferte Zusatzmenge dürfte deutlich geringer ausfallen, als immer wieder berichtet.“ Während sich Angaben offizieller Statistiken auf das Produktgewicht bezögen, gelte die im Mercosur-Vertrag genannte Menge für 99 000 t Schlachtgewichtsäquivalent. „Da fast das gesamte aus Drittländern bezogene Fleisch knochenlos ist, entspricht die Menge real nur etwa 76 000 t entbeinter Ware in Produktgewicht“, erläuterte der Experte. Hinzu komme, dass Argentinien und Uruguay in Kürze mit einem Verlust anderer präferierter Zollkontingente von etwa 16 000 t zu rechnen hätten. Außerdem gehe der VDF davon aus, dass für die bisherigen Einfuhren von gekühltem und gefrorenem Rindfleisch 44 000 t zum vollen Zollsatz künftig für die neuen Kontingente genutzt werden. Insgesamt blieben von dem zusätzlichen Einfuhrkontingent des Mercosur-Abkommens netto nur noch geschätzt 16 000 t gekühltes und gefrorenes Rindfleisch übrig, die im Rahmen von Zollvergünstigungen mehr auf den Binnenmarkt gelangen dürften. Die Menge an Importware sei damit überschaubau, eine Herausforderung stelle aber die Qualität dieser Ware dar. Hierbei handele es sich nicht selten um Edelteile, die auch aufgrund der langen Transportdauer und Reifezeit eine oft sehr ansprechende Beschaffenheit aufwiesen, so Stachetzki.

Im Fachausschuss wurde wegen des drohenden unfairen Wettbewerbs deutliche Kritik am geplanten Handelsabkommen laut: Während die Betriebe hierzulande mit immer neuen Anforderungen bei Produktionsstandards zu kämpfen hätten, würden etwa in Brasilien teilweise in Europa bereits seit Jahren verbotene Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Darüber hi­naus würden in Argentinien Rinder nicht wie bei uns in familienbäuerlicher Haltung produziert und gleichzeitig immer mehr Regenwald abgeholzt. Im Fachausschuss wurde daher die Forderung erneuert, die geplante Haltungskennzeichnung verpflichtend mit einer Herkunftskennzeichnung zu verbinden.

Maßnahmen zur Biosicherheit

Auch das Thema BHV1 stand wieder einmal auf der Tagesordnung des Fachausschusses. Seit Mitte 2017 ist das Rheinland zwar offiziell von der EU als BHV1-frei anerkannt, aber es gab auch im vergangenen Jahr erneut Fälle. „BHV1-Reagenten wurden unter anderem auf zwei Milchviehbetrieben in der Städteregion Aachen nachgewiesen“, wie Dr. Arno ­Piontkowski vom Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium erläuterte. Gegen die Tötungsanordnung der Städteregion hätten die betreffenden Betriebe Rechtsmittel eingelegt. Nach Aussagen von Piontkowski arbeitet zudem das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) derzeit an einem Untersuchungskonzept auch für Mastbullenbestände. „Ziel ist es, einen Überblick über die aktuelle Situation in Mastbeständen zu bekommen“, so der Ministeriumsvertreter. Hintergrund seien Fälle von BHV1 in mehreren Mastbetrieben im Kreis Borken und die Feststellung, dass trotz Zukauf freier Tiere teilweise hohe Durchseuchungsgrade bei Mastbullen in der Endmast zu beobachten gewesen seien. Piontkowski wies zudem da­rauf hin, dass auch über aufwendige epidemiologische Untersuchungen der Eintragszeitpunkt oft nur schwer zu ermitteln sei. Nicht selten würden Tiere über mehrere Händler verbracht und Kontrolluntersuchungen in Zucht- und Nutzbeständen in der Regel im Abstand von sechs bis zwölf Monaten vorgenommen. Es bedürfe daher eines besonderen Augenmerks im Bereich der Biosicherheit durch betriebliche Vorsorgemaßnahmen.

Mit erheblichen Einschränkungen insbesondere beim Kälberhandel sind die Rinderhalter seit Januar 2019 durch die Blauzungenkrankheit konfrontiert. Seit den ersten Fällen in Süddeutschland gelten Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Rheinland, aber auch Gebiete in Bayern, Hessen sowie das südliche NRW als Restriktionszone. Piontkowski wies da­rauf hin, dass es noch bis vor wenigen Wochen gut ausgesehen habe mit dem Anliegen, die Verbringungsbeschränkungen zu lockern beziehungsweise die Restriktionszone zu überprüfen. Aufgrund neuer Blauzungenfälle in Rheinland-Pfalz sei das aber nun mehr als fraglich. „Mit jedem neuen Fall, der nachgewiesen wird, verlängert sich die Sperrzone um 24 Monate und erschwert damit auch die Vermarktung von Absetzern aus der Mutterkuhhaltung“, stellte Piontkowski klar. Aber er hatte auch eine gute Botschaft für die Rinderhalter: Das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium habe das Anliegen des RLV aufgegriffen und setze sich beim NRW-Finanzminister dafür ein, dass die Kosten für notwendige Blutuntersuchungen auf Blauzungenkrankheit auch über 2019 hi­naus übernommen werden. „Und dies könnte gelingen“, zeigte sich Piontkowski optimistisch.

Tierschutz beim Transport

Immer wieder für Aufsehen in den Me­dien sorgen Bedingungen auf Langstreckentransporten mit Rindern. Wie Dr. Gerlinde von Dehn aus dem Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium berichtete, hat NRW im Sommer vergangenen Jahres aufgrund von Informationen über mangelnde Versorgungsmöglichkeiten Transporte nach Kasachstan nicht genehmigt. Im Vergleich zu anderen Bundesländern erteile NRW aber keine pauschalen Abfertigungsverbote. „Wir legen in NRW den Fokus auf bestimmte Routen und Temperatur- beziehungsweise Versorgungsbedingungen und haben zudem das Gespräch mit den Wirtschaftsbeteiligten gesucht“, berichtete die Tierärztin. Ein großes Problem stellten auch extreme Temperaturen wie in den letzten beiden Sommern dar. NRW habe daher auf der Agrarministerkonferenz im September vorgeschlagen, dass auch bei innerstaatlichen Transporten zu einem Schlachtbetrieb bei Temperaturen von mehr als 30 Grad die Transportzeiten deutlich unter acht Stunden begrenzt werden müssen, sofern technische Vorrichtungen im Fahrzeug die Temperaturen nicht effektiv senken können.

Thema im Fachausschuss war auch die Anfang 2019 vom Landwirtschaftsministerium in Hannover veröffentlichte niedersächsische Leitlinie für die Mastrinderhaltung, die auch in NRW für Diskussionen gesorgt hat. „Ziel war es, eine Orientierungshilfe zu schaffen für ein möglichst einheitliches Vorgehen der Behörden bei der Beurteilung von Mastbullenhaltungen“, erläuterte Markus Kappmeyer, Referent beim Landvolk Niedersachsen. Dazu habe sich im Vorfeld in Niedersachsen eine Arbeitsgruppe mehrere Betriebe angeschaut. Wie Kappmeyer berichtete, sehe die Rindermastleitlinie umfassende Regelungen unter anderem zum Platzbedarf, zum Liegekomfort und zum Tränkenangebot inklusive Übergangsfristen für Bestandsbauten vor. Interessant waren auch die Ausführungen von RLV-Jurist Dr. Alexander Westphal zu der Leitlinie. „Sie ist zwar kein Gesetz, aber in einem aktuellen Fall hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Vorgaben der Leitlinie wie ein Sachverständigengutachten gewertet und in seinem Urteil umgesetzt, und zwar 1:1“, zeigte der RLV-Jurist die Bedeutung der Leitlinie auf. el