Kennarten im Grünland kennen

Fotos: Hubert Kivelitz

Die Öko-Regel 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit dem Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ verlangt gute Kenntnisse in der Pflanzenerkennung und -bestimmung. Das ist nicht immer einfach. Wie man vorgeht, beschreiben Hubert Kivelitz und Martin Hoppe, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Das Ziel der Öko-Regel 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit dem Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ im Rahmen der GAP 2023 besteht primär im Erhalt und in der Entwicklung von bereits existierenden, mehr oder weniger artenreichen Grünlandflächen. Die Ausprägung des Grünlands, das heißt das Vorkommen bestimmter Pflanzenarten oder -gesellschaften, hängt dabei maßgeblich von den Standortverhältnissen sowie von der Art und Intensität der Nutzung ab. Durch das Vorkommen von verschiedenen Kennarten wird der angestrebte Zustand des Grünlands nachgewiesen.

Mit dem ergebnisorientierten Ansatz liegt die Bewirtschaftung im Hinblick auf Nutzungsart, -intensität und -zeitpunkt in der Verantwortung des Bewirtschafters. Insofern gibt es – anders als meist im Vertragsnaturschutz – eine größere Nutzungsflexibilität, ohne die Ziele der Maßnahme zu verhindern. Das bedeutet, dass die relevante Fläche weiterhin so zu bewirtschaften ist, dass der Artenbestand erhalten oder vorhandene Kennarten in ihrer Entwicklung und Ausbreitung gefördert werden, möglichst aber keine Verschlechterung eintritt. Das Auftreten von vier oder mehr Kennarten auf einer Grünlandfläche ist meist nur dann gegeben, wenn diese bereits langjährig extensiv bewirtschaftet wurde. Die Erfolgsaussicht, Kennarten auf Grünland mit vier bis fünf Schnittnutzungen und einem N-Düngungsniveau von 200 bis 300 kg/ha zu finden, ist sehr gering. Auch bei intensiver Weidenutzung, vor allem bei Kurzrasenweide, kann das Vorkommen von vier oder mehr Kennarten wie beispielsweise Schafgarbe, Hornklee, Kleine Braunelle, Scharfer Hahnenfuß nicht ausgeschlossen werden. Zur Erhaltung eines bestimmten, artenreichen Grünlandtyps ist im Rahmen dieses Förderprogramms die Fläche mindestens einmal im Jahr

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