Kette in Verantwortung

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller haben ein Lieferkettengesetz angekündigt. Lebensmittelhersteller und -händler warnen jedoch vor einem nationalen Alleingang. „Die deutsche Ernährungsindustrie steht zu ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten an ihren Produktionsstandorten und in ihren Lieferketten im In- und Ausland. Wir appellieren an die Bundesregierung, im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für eine kohärente EU-weite Umsetzung der Leitprinzipien ‚Wirtschaft und Menschenrechte‘ der Vereinten Nationen (UN) zu sorgen, anstatt die Beförderung nationaler Alleingänge und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen voranzutreiben“, erklärte die Geschäftsführerin der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Stefanie Sabet dazu. Sie betonte, dass die Unternehmen bei der Risikoerkennung und Abhilfe von Missständen zwingend auf die Unterstützung der Politik angewiesen seien. Auf den Ausbau dieser Zusammenarbeit sollte jetzt der Fokus gelegt werden. Mit Sorge betrachtet die BVE laut Sabet aber, dass eine gesetzliche zivilrechtliche Haftung für Lieferketten verankert werden soll. Solche Haftungsregelungen seien unverhältnismäßig und gingen weit über die UN-Leitprinzipien hi­naus. Der Geschäftsführer des Deutschen Fruchthandelsverbandes (DFHV), Dr. Andreas Brügger, wies da­rauf hin, dass für den Verband und seine Mitgliedsunternehmen die Einhaltung von Menschenrechten und Sozialstandards in den Lieferketten bereits seit mehr als zehn Jahren „eine selbstverständliche Verpflichtung“ sei. Derweil warnte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stephan Genth, davor, dass die Unternehmen als „Ersatzpolizei“ für die Einhaltung von Recht und Gesetz in den Produktionsländern herhalten müssten.

Minister Heil hatte zuvor angekündigt, dass jetzt an Eckpunkten für eine Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten und Lieferketten zur Stärkung der Menschenrechte gearbeitet werde. Ziel sei es, diese im August im Kabinett zu beschließen. Der SPD-Politiker hält das Gesetz für erforderlich, um auch für einen fairen Wettbewerb zu sorgen. „Das Lieferkettengesetz werde nur verlangen, „was machbar und verhältnismäßig ist“, so Heil. Er und Müller verwiesen auf eine Befragung von rund 2 250 Unternehmen zu ihrem Umgang mit den Menschenrechten und sozialen Mindeststandards in ihren Wertschöpfungsketten. Die Ergebnisse seien laut Müller enttäuschend. Zur Verwirklichung von Menschenrechtsstandards, die entlang der Lieferketten Kinderarbeit ausschlössen und grundlegende ökologische und soziale Mindeststandards sicherten, brauche es jetzt einen gesetzlichen Rahmen, so wie im Koalitionsvertag festgelegt. Anders als die Handelsseite begrüßten Organisationen wie der World Wide Fund for Nature (WWF) Deutschland oder der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das angekündigte Gesetzes. AgE