Klar und einfach

LZ-Chefredakteur Detlef Steinert

Mehr Grün und mehr Vielfalt. Das ist spätestens seit 2013 ein Kernziel der Gemeinsamen Agrarpolitik in der EU (GAP). Dieses Mehr hat den landwirtschaftlichen Betrieben aber auch mehr abverlangt: mehr Planung, mehr Arbeit, mehr Kontrollen, mehr Kosten. Ob es künftig einfacher wird, hängt auch am nationalen Strategieplan.

Zur Erinnerung: Die GAP ist eines der wenigen Politikfelder, bei denen die Mitgliedstaaten der EU ihre nationale Souveränität weitgehend aus der Hand gegeben haben. Ausgehandelt werden die Leitlinien zwischen dem Rat, also Vertretern der Staaten, dem gewählten Parlament und der EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten können dann in dem gesteckten Rahmen schalten und walten – künftig allerdings nach einem nationalen Plan, den zuvor die Kommission genehmigen muss. Wenn dahinter, wie in Deutschland, noch föderale Strukturen stehen, kommen noch regionale Spezifitäten hinzu, bevor klar ist, was der einzelne Betrieb erfüllen muss, um Direktzahlungen beantragen zu können. Diese Vielschichtigkeit macht das ganze Konstrukt komplex und anfällig. Zum Beispiel anfällig für Kritik. Immerhin geht es um Milliardenbeträge im Brüsseler Haushalt. Aber auch anfällig für Bürokratie.

Im Visier der Öffentlichkeit ist seit Langem, ob die GAP auf den europäischen Feldern, Wiesen und Weiden für ein Mehr an Artenvielfalt sorgt oder eben nicht. Erst kürzlich haben Kritiker der GAP in dieser Frage wieder Rückendeckung bekommen. Das Umweltbundesamt (UBA) bescheinigt ihr, dass sie in den zurückliegenden Jahren mit viel Geld zu wenig für die Biodiversität geleistet hätte (siehe S. 7). Der Vorwurf ist nicht neu und er kommt nicht nur von Stellen, von denen man ihn sowieso erwartet. Dazu gehört das UBA, eine Bundesbehörde im Zuständigkeitsbereich des Bundesumweltministeriums und damit von Ministerin Svenja Schulze. Wobei man anmerken muss, das UBA ist in dem Fall nur der Herausgeber der Studie. Bemerkenswerterweise wurde sie von Autoren des Thünen-Instituts und des Julius Kühn-Instituts erstellt – beides Einrichtungen, die dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nachgeordnet sind. Neben dieser aktuellen Schelte an der Umweltwirksamkeit des Greenings hat auch der Europäische Rechnungshof in den vergangenen Jahren seinen mahnenden Finger mehrfach erhoben und der GAP in dieser Frage ein schlechtes Zeugnis ausgestellt, zuletzt im vergangenen Jahr.

Woran liegt es? Am Willen der Landwirte mit Sicherheit nicht. Die wären durchaus bereit, mehr für die Artenvielfalt zu tun, wenn ihnen wenigstens ausgeglichen wird, worauf sie an landwirtschaftlichen Erträgen für dieses Mehr verzichten müssen. Für Bäuerinnen und Bauern, die mit jedem Cent rechnen müssen, ist die Kalkulation einfach. So kommen verschiedene Analysen immer wieder zu dem Schluss, dass das Greening, wie es bisher definiert war, gerade auf ertragsstarken Gunststandorten – wie den bevorzugten Lagen im Rheinland – keine große Attraktivität in wirtschaftlicher Hinsicht entfaltet hat; anders dagegen auf schwächeren bis extensiven Standorten. Wer Biodiversität in der Fläche will, dem kann an einer Konzentration auf Randstandorte aber nicht gelegen sein. Dieses Dilemma muss die Bundesregierung jetzt bei der Erstellung des nationalen Strategieplans auflösen, auch wenn ein Kernelement zur Förderung von Biodiversität nicht mehr Greening heißt, sondern nun von Eco-Schemes oder Ökoregeln die Rede ist.

Mit der Umbenennung scheint allerdings noch einmal die Komplexität der Umsetzung und damit die Gefahr bürokratischer Hemmnisse zu wachsen. Seit die Runde der deutschen Agrarministerinnen und Agrarminister das erste Mal über Eco-Schemes diskutiert hat und welche Maßnahmen darunter fallen, sind gefühlt wöchentlich neue Vorschläge dazu gekommen. Umfasst der Katalog nun ein gutes Dutzend Einzelmaßnahmen oder sind es schon mehr? Selbst Fachleuten fällt es schwer, aus dem Stand heraus die Frage zu beantworten. Aber egal, wie viele am Ende auf der Liste stehen: Die Landwirte brauchen ein einfaches Schema. Sonst wird das nichts mit mehr Biodiversität.

Einen pragmatischen Vorschlag hat nun der Rheinische Landwirtschafts-Verband in die Diskussion gebracht. Er plädiert dafür, für jeden Betrieb abhängig von der Fläche künftig ein einzelbetriebliches Förderbudget festzulegen (siehe S. 11). Damit er dieses beanspruchen kann, muss er aus einem Katalog von bepreisten Maßnahmen die individuell passenden auswählen. Der Vorschlag ist in meinen Augen mehr als nur diskussionswürdig. Denn er macht die Sache für alle Beteiligten einfacher. Was zu tun ist, ist transparent, und was dafür gezahlt wird, steht vom ersten Moment an fest und bringt so Planungssicherheit für jeden einzelnen Betrieb.