Damit landwirtschaftliche Unternehmen die „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ zügig erhalten, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe angeschrieben. Mit diesen individuellen Zugangsdaten für das Online-Antragsportal können die Unternehmen bis zum 31. Oktober den Zuschuss ausschließlich elektronisch unter www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar beantragen. „Wir rechnen mit rund 15 000 Antragstellern“, erklärte Dr. Hanns-Christoph Eiden, Präsident der BLE. Beihilfeberechtigt sind Unternehmen, die den in der Richtlinie genannten energieintensiven Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die selbigen Agrarsektoren erhalten haben. Die Kleinbeihilfe beträgt unter Berücksichtigung der verschiedenen Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15 000 €. Die Kleinbeihilfe erhalten die Betriebe noch in diesem Jahr. Alle Informationen und den Zugang zum Online-Antragsportal gibt es online unter www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar. Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 02 28/68 45-21 55 oder per E-Mail an kleinbeihilfe-agrar@ble.de zur Verfügung. Die EU-Kommission hat am 23. März eine Delegierte Verordnung über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren verabschiedet, um die wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine auf die EU-Landwirtschaft abzumildern. Für Deutschland wurden von der EU rund 60 Mio. € zur Verfügung gestellt. Das Bundeskabinett hat weitere 120 Mio. € aus nationalen Mitteln für Beihilfen an Landwirtschaftsunternehmen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden im Rahmen der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung (AgrarErzAnpBeihV) sowie der Kleinbeihilfe vergeben.