Klima: Landwirte sollen mehr einsparen

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Die Bundesregierung drückt in Sachen Klimaschutz aufs Tempo. Nur wenige Tage, nachdem das Bundesverfassungsgericht Teile des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) für nicht konform mit dem Grundgesetz erklärt hatte, hat das Bundesumweltministerium einen Gesetzentwurf für eine KSG-Novelle vorgelegt, der schon in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Danach müsste die Landwirtschaft mit Blick auf den Emissionshaushalt am Ende des Jahrzehnts mit 4 Mio. t CO2-Äquivalenten weniger auskommen, als nach bisherigem Stand zulässig gewesen wären. Statt wie bisher bei 58 Mio. t soll das neue Reduktionsziel für 2030 bei nur noch 54 Mio. t liegen. Mit einem zusätzlichen Minus von knapp 7 % würde die Landwirtschaft bei der von den Karlsruher Richtern angestoßenen „Nachschärfung“ des KSG noch vergleichsweise glimpflich davonkommen. Brisanz für die Land- und Forstwirtschaft könnte jedoch ein neuer Passus im KSG entwickeln, wonach der Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz im Einklang mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt kontinuierlich gestärkt werden muss. Laut Gesetzentwurf soll der Mittelwert der jährlichen Emissionsbilanzen des Berichtsjahres und der drei vorhergehenden Kalenderjahre des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft dazu auf mindestens minus 25 Mio. t CO2-Äquivalente bis zum Jahr 2030 und auf mindestens minus 40 Mio. t CO2-Äquivalente bis zum Jahr 2045 verbessert werden. Was ein solches Senkenziel für die Landnutzung beziehungsweise noch mögliche Eingriffe in betroffenen Ökosystemen bedeutet, ist indes völlig offen.