Das Bundesumweltministerium hält eine Halbierung der Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft bis 2050 für erforderlich. In einem Arbeitsentwurf des Ressorts für den angestrebten „Klimaschutzplan 2050“ der Bundesregierung wird eine Verkleinerung der Wiederkäuerbestände als entscheidende Maßnahme für den Klimaschutz im Bereich der Landwirtschaft genannt. Mittel- bis längerfristig müsse sich die Nachfrage nach tierischen Produkten in einem Umfang reduzieren, dass die angestrebte Verminderung der Treibhausgasmissionen „ohne Verlagerungseffekte“ erreichbar sei. Dafür müsse die Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) neu ausgerichtet werden. Mit Beginn der kommenden Förderperiode seien die Direktzahlungen schrittweise umzuwidmen und nur noch für konkrete Umwelt-, Klima- und Naturschutzanliegen auszuzahlen. Durch eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der novellierten Düngeverordnung müssten die Stickstoffüberschüsse weiter gesenkt werden.