Klimaziele übererfüllt

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Sinkende Emissionen beruhen auf geringeren Tierbeständen und neuer Berechnung
Der Landwirtschaftssektor wird seine im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegten Zielwerte mehr als erfüllen und damit teilweise die Zielverfehlungen der anderen Sektoren kompensieren. Das zeigt der vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichte Projektionsbericht 2023. Dieser analysiert die
aktuelle Klimaschutzpolitik und beschreibt die Entwicklung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen in Deutschland in Hinblick auf die Ziele für 2030 beziehungsweise 2045. Insgesamt kommt das UBA allerdings zu dem Schluss, dass die Minderungsziele der Bundesregierung verfehlt werden. „Der Projektionsbericht zeigt deutlich, dass es zusätzliche Maßnahmen braucht, um die gesteckten Klimaziele noch erreichen zu können“, kommentierte UBA-Präsident Prof. Dirk Messner die Ergebnisse. Die verbleibende Lücke ist laut UBA zu etwa zwei Dritteln auf den Verkehrssektor zurückzuführen.
Im optimistischen Szenario mit weiteren Maßnahmen wird die Landwirtschaft jedoch bis 2030 insgesamt 40 Mio. t CO₂-Äquivalente mehr einsparen als vorgesehen; im Szenario ohne Zusatzmaßnahmen sind es 20 Mio. t CO₂-Äquivalente. Auf der einen Seite hätten zurückgehende Tierbestände und geringere Stickstoff-Ausbringungsmengen sinkende Emissionen zur Folge. „Zum anderen führten methodische Verbesserungen in der Berechnung im Treibhausgasinventar dazu, dass sowohl für historische Jahre als auch in der Projektion die Emissionen der Landwirtschaft deutlich niedriger liegen“, heißt es zur Begründung im Bericht. Der Sektor „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF)“ wird hingegen die festgelegten Zielwerte in beiden Szenarien nicht erreichen.
Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) hat sich auf Basis des Projektionsberichts zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 geäußert und darin wenig Positives gefunden. Das Programm habe zwar einen hohen, aber „gemäß Klimaschutzgesetz unzureichenden Minderungsanspruch“, urteilte das Gremium. Die Mitglieder können laut Stellungnahme von einem „substanziellen Beitrag“ der geplanten Maßnahmen ausgehen, aber die von der Regierung genannte Minderungswirkung des Programms nicht bestätigen. Grund dafür ist die aus Sicht des ERK „unzureichende Datengrundlage“. Zudem fordert der Expertenrat ein „in sich schlüssiges und konsistentes Gesamtkonzept“ und einen übergreifenden Maßnahmenrahmen.