Klöckner will „unlautere Praktiken“ beenden

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Die Bundesregierung will mit der Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) und zusätzlichen nationalen Ergänzungen kleine Lieferanten und die Erzeugerstufe in der Lebensmittelkette gegen die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) stärken. Der vergangene Woche im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht unter anderem Verbote für etliche, bisher übliche Praktiken zwischen LEH und Lieferanten vor und soll so die Akteure in der Lieferkette „auf Augenhöhe“ bringen. „Unlautere Praktiken sind im Lebensmittelhandel vielfach Realität“, stellte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs fest. Dieses „System“ wolle die Bundesregierung beenden. Nach Einschätzung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist der Entwurf zur Umsetzung der UTP-Richtlinie „ein guter Kompromiss zwischen landwirtschaftlichen Erzeugern, sonstigen Lebensmittelherstellern und -lieferanten auf der einen sowie dem Lebensmitteleinzelhandel auf der anderen Seite“.

Der Gesetzentwurf geht in mehreren Punkten über eine Eins-zu-eins-Umsetzung der UTP-Richtlinie der EU hi­naus. So ist vorgesehen, dass andere Handelspraktiken nur erlaubt sind, wenn sie vorher ausdrücklich und eindeutig zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Dies betrifft beispielsweise Listungsgebühren oder Werbekostenbeteiligungen. Auch sollen Käufer Bestellungen von verderblichen Lebensmitteln nicht mehr kurzfristig stornieren oder einseitig die Lieferbedingungen, Qualitätsstandards und Zahlungsbedingungen ändern dürfen. AgE