Nach dem Gerangel um die Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie wirft die Europäische Kommission Deutschland nun auch jahrelange Verstöße gegen das Naturschutzrecht vor. Die Brüsseler Behörde verklagt die Bundesrepublik wegen mangelhafter Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Wie die Kommission am Donnerstag vergangener Woche mitteilte, hat Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als Schutzgebiete ausgewiesen. Zudem seien die für die einzelnen Gebiete festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar und ermöglichten daher keine ausreichende Berichterstattung. Die Behörde beklagt, dass es in allen Bundesländern und auch auf Bundesebene allgemeine und anhaltende Praxis gewesen sei, für alle 4 606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Das habe erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der zu ergreifenden Erhaltungsmaßnahmen. Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen ist der Kommission zufolge in einigen Fällen schon vor mehr als zehn Jahren abgelaufen.
2015 sei ein Aufforderungsschreiben übermittelt worden. Nach eingehender Diskussion mit den deutschen Behörden sei im Jahr 2019 ein ergänzendes Aufforderungsschreiben verfasst worden, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Februar 2020. Neben Deutschland hat die Kommission in Sachen Naturschutzrecht weitere Mitgliedsländer im Visier: Ebenfalls wegen mangelhafter Umsetzung der FFH-Richtlinie eröffnete sie in der vergangenen Woche Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien und Litauen. In der Reaktion des Bundesumweltministeriums hieß es, dass man in den letzten Jahren bezüglich eines Teils der Kommissionsvorwürfe „erhebliche Fortschritte“ gemacht habe. So seien inzwischen 99,4 % aller FFH-Gebiete rechtlich gesichert und für etwa 84 % Prozent der Gebiete die Erhaltungsmaßnahmen festgelegt worden. AgE