Kommunen wollen Teilplan

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Mehrere Kommunen am Niederrhein fordern vom Regionalverband Ruhr (RVR) und von Wirtschaftsministerin Mona Neubaur einen sofortigen Teilplan zum Ausstieg aus dem Kiesabbau am Niederrhein. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das der Landkreis Wesel, die Städte Hamminkeln, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort und Rheinberg sowie die Gemeinden Alpen und Hünxe vergangene Woche an die beiden gerichtet haben. Dabei verweisen sie unter anderem da­­rauf, dass der „ungebremste Abbau dieser Bodenschätze“ in keiner Weise mit dem „avisierten Degressionspfad der Landesregierung“ vereinbar sei. Außerdem stützen sie ihre Forderung auf ein Rechtsgutachten, das sie beauftragt haben. Konkret soll Mona Neubaur auf die Verbandsversammlung des RVR einwirken, um den geforderten Teilpan vorzuschlagen. Die Überlegung dahinter ist, den Weg für den Regionalplan zwar frei zu machen, dessen Offenlage gerade läuft. Dabei soll aber speziell der Abbau sogenannten Lockergesteins, also von Sand und Kies, ausgeklammert werden. Würde der Regionalplan in der jetzigen Form angenommen, befürchten die Kommunen, dass „unwiderrufliche Fakten“ geschaffen würden, denn er würde sofort nach Beschluss in Kraft treten. Eine Klageerhebung hätte in dem Fall auch keine aufschiebende Wirkung, wie der Kreis Wesel der LZ Rheinland mitgeteilt hat. Daher müssten auf der Basis des Regionalplans Ruhr zwischenzeitlich Abgrabungsgenehmigungen erteilt werden. Der Erlass eines Teilplans hätte den Vorteil, dass mehr Zeit zur Verfügung stehen würde, um tragfähige Abbaukonzepte und Abbaukulissen zu erarbeiten.

Einen Teilerfolg hatten die Kommunen bereits im vergangenen Jahr auf dem Klageweg erzielt. Sie hatten damals vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt. Damit wurde die ursprünglich geplante Verlängerung der veranschlagten Versorgungszeiträume von 20 auf 25 Jahre hinfällig. In ihrem Schreiben an Ministerin Neubaur lassen die Kommunen anklingen, dass sie gegebenenfalls erneut den Rechtsweg beschreiten werden. Wörtlich heißt es: „Es sollte in unser aller Interesse sein, eine weitere rechtliche Ausei­­nan­dersetzung zu vermeiden und eine möglichst einvernehmliche politische und rechtlich tragfähige Lösung zu finden.“ Das Gutachten eines renommierten Fachanwalts für Verwaltungsrecht bestätige, dass ein Teilplan rechtlich zulässig wäre und sachlich dringend geboten sei. Die Regionaldirektorin des RVR und sowie Neubaur hätten in diesem Punkt bislang eine andere Auffassung vertreten.

Am Dienstagabend (nach Redaktionsschluss der LZ Rheinland) wollte sich Neubaur bei einer Veranstaltung örtlicher Bürgerinitiativen der Diskussion stellen. Am Donnerstag steht beim Kreisausschuss Wesel eine Stellungnahme zur Offenlage auf der Tagesordnung. Die dritte Offenlage läuft noch bis 31. März. Bis dahin können Einwendungen gegen die Pläne eingereicht werden. Nach wie vor ist in dem Plan die Auskiesung mehrerer Hundert Hektar in der Region vorgesehen. Die Kreisbauernschaft Wesel unterstützt ihre Mitglieder mit Musterschreiben und Hilfestellungen bei der Formulierung der Einwände.

ds