Kompromiss vorgelegt

Foto: imago/Emmanuele Contini

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir will die von der EU-Kommission genehmigten Ausnahmen zur Still-legung von 4 % des Ackerlandes und zum Fruchtwechsel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2023 offensichtlich nutzen. Laut einer Pressemitteilung seines Ministeriums hat er am Samstag vergangener Woche den Ländern einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.

Was sieht der Vorschlag vor?

Özdemir hat den Ländern vorgeschlagen, die erstmalige verpflichtende Flächenstilllegung im kommenden Jahr auszusetzen. Stattdessen soll weiterhin ein landwirtschaftlicher Anbau möglich sein, allerdings nur von Halmgetreide, Sonnenblumen und Hülsenfrüchten. Ausgeschlossen bleiben sollen Mais und Soja. Zudem soll die Regelung nur für solche Flächen gelten, die nicht bereits 2021 und 2022 als brachliegendes Ackerland ausgewiesen waren.

Der Minister geht unter diesen Voraussetzungen davon aus, dass damit etwa 100 000 ha bis 180 000 ha Acker weiterhin für die Getreideproduktion zur Verfügung stehen. Damit könnten etwa 600 000 t bis 1,0 Mio. t Getreide zusätzlich produziert werden. Zugleich würden die bestehenden Artenvielfaltsflächen weiterhin geschützt und könnten ihre Leistung für den Natur- und Artenschutz sowie eine nachhaltige Landwirtschaft erbringen.

Auch die Regelung zum Fruchtwechsel soll laut dem Ressortchef einmalig ausgesetzt werden. Damit könnten die Landwirte in Deutschland auch im Jahr 2023 Weizen nach Weizen anbauen. In den Vorjahren war dies auf etwa 380 000 ha der Fall gewesen. Dies würde die zusätzliche Erzeugung von bis zu 3,4 Mio. t Weizen ermöglichen.

„Putin spielt mit dem Hunger und er tut dies auf Kosten der Ärmsten in der Welt. Gleichzeitig ist der Hunger bereits dort am größten, wo die Klimakrise schon voll zugeschlagen hat. Für mich gilt daher, dass jede Maßnahme zur Lösung einer Krise darauf hin überprüft werden muss, dass sie eine andere nicht verschärft“, erklärte Özdemir.

Zustimmung der Länder noch nötig

Außerdem wies er darauf hin, dass  die Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit bräuchten,  was sie in wenigen Wochen aussäen dürften. „Ich habe mich deshalb entschlossen, auf das Angebot einzugehen und gleichzeitig beim Artenschutz, beim Klimaschutz keine Verschlechterung zu erzielen“, betonte der Minister und fügte hinzu: „Was ich vorlege, ist ein Kompromiss, der an der einen oder anderen Stelle auch wehtut, denn er sieht vor, die eigentlich geplanten zusätzlichen Artenschutzflächen erst 2024 einzuführen. In 2023 können die Bauern dann auf diesen Flächen weiter Nahrungsmittel anbauen.“

Die Bundesländer müssen Özdemirs Angebot noch zustimmen. Allerdings gilt die Zustimmung der Agrarminister der Länder als sehr wahrscheinlich. Bereits bei der jüngsten Sonder-Agrarministerkonferenz hatte eine Mehrheit der Länderminister für die Ausnahmen gestimmt. Nur die Agrarminister der Grünen hatten sich dagegen ausgesprochen.

AgE/el