Für 2023 gab es Ausnahmen bei der 4 %-Flächenstilllegung, im nächsten Jahr müssen Betriebe mit einer Umsetzung aller Konditionalitäten rechnen und diese in der nächsten Anbauplanung berücksichtigen. Wie und wo man nicht produktive Flächen nach GLÖZ 8-Vorgaben anlegen kann, erklären Johannes Wefelnberg und Jonas Austenfeld, Landwirtschaftskammer NRW.
Mit der neuen Agrarreform kommen einige Änderungen auf landwirtschaftliche Betriebe zu. Der Prämienerhalt ist weiterhin an die Einhaltung bestimmter Auflagen gebunden. Diese Anforderungen werden als Konditionalitäten bezeichnet. Hierzu zählt unter anderem die einzelbetriebliche Stilllegung von 4 % des gesamten Ackerlands. Die Flächenstilllegung ist für die meisten Betriebe verpflichtend. Aufgrund der Ukrainekrise gab es 2023 einige Ausnahmeregelungen und der Anbau von bestimmten Kulturen wurde zugelassen. 2024 müssen Betriebe jedoch mit einer Umsetzung aller Konditionalitäten rechnen und diese in der nächsten Anbauplanung berücksichtigen.
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