Konfitüre oder Fruchtaufstrich?

Foto: Gronewäller

Direktvermarkter stellen über die Jahre eine erhebliche Zunahme an Vorschriften fest. Vor zwanzig Jahren genügte die Aufschrift „selbst gemachte Erdbeermarmelade“ auf dem Marmeladenglas. Leider erfüllt diese knappe Bezeichnung die derzeit gültige Kennzeichnungspflicht bei Weitem nicht mehr. Margitta Uhlich, Landwirtschafts­kammer Nordrhein­Westfalen, erklärt, was aufs Etikett muss.

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