Direktvermarkter stellen über die Jahre eine erhebliche Zunahme an Vorschriften fest. Vor zwanzig Jahren genügte die Aufschrift „selbst gemachte Erdbeermarmelade“ auf dem Marmeladenglas. Leider erfüllt diese knappe Bezeichnung die derzeit gültige Kennzeichnungspflicht bei Weitem nicht mehr. Margitta Uhlich, Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen, erklärt, was aufs Etikett muss.
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