In den Vereinigten Staaten wird der erweiterte Marktzugang für nicht hormonbehandeltes US-Rindfleisch in der Europäischen Union gefeiert, hierzulande kritisieren Bauernverbände und Tierschützer die Vereinbarung. Das Abkommen sieht vor, dass künftig große Teile eines globalen EU-Einfuhrkontingentes für die USA reserviert werden. Die US-Rindfleischindustrie begrüßte das Abkommen, welches fast eine Verdreifachung der präferierten Lieferungen mit einem Wert von etwa 376 Mio. € erlaube. Der Präsident der amerikanischen Exportorganisation für Fleisch (USMEF), Dan Halstrom, hob hervor, dass das Abkommen „einen zuverlässigeren und kohärenteren Zugang zum EU-Markt bietet und der US-amerikanischen Rindfleischindustrie einen enormen Schub verleihen wird“. Die Präsidentin des nationalen Verbandes der US-Rinderproduzenten (NCBA), Jennifer Houston, sprach von einem „guten Tag“ für die Rinderhalter, weil ein wichtiger Marktzugang gesichert werde. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, kritisierte hingegen gegenüber der Presse das Abkommen: „Ob Mercosur oder das Abkommen mit den USA – die EU macht zunehmend Zugeständnisse zu Lasten der europäischen Landwirte.“ Der DBV befürchtet wegen ungleicher Standards bei Umwelt- und Klimaschutz, Antibiotikaeinsatz und Pflanzenschutz Wettbewerbsnachteile für die EU-Erzeuger. Auch die im irischen Bauernverband (IFA) für Nutztiere zuständige Vorsitzende Angus Woods ging mit dem Abkommen hart ins Gericht. Es sei „ein weiteres Beispiel dafür, wie Rinderhalter für die Interessen anderer Sektoren geopfert werden“. Die EU-Kommission wies darauf hin, dass bereits 2009 den USA eine Freihandelsquote zugesagt worden sei. Laut den Regeln der Welthandelsorganisation habe diese Quote allerdings nicht allein auf die USA beschränkt werden dürfen, sodass auch andere Länder diesen Marktzugang nutzen konnten. In dem neuen Abkommen wurde vereinbart, dass sich die jährliche US-Lieferquote auf 18 500 t belaufen wird. Dieses Kontingent wird binnen sieben Jahren auf 35 000 t aufgestockt. Der Rat muss nun dem Europaparlament noch die förmliche Genehmigung des Abkommens empfehlen, damit es zeitnah in Kraft treten kann. AgE