Kükentöten: Weitere gerichtliche Schritte

Johannes Remmel

Die nordrhein-westfälische Landesregierung versucht weiter, über den Gerichtsweg ein Verbot des Tötens von männlichen Eintagsküken zu erreichen. Wie das Landwirtschaftsministerium Mitte vergangener Woche mitteilte, hat es die beiden Kreise Gütersloh und Paderborn dazu veranlasst, Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzureichen.

Dieses hatte im vorigen Mai Urteile des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt, wonach das Töten männlicher Eintagsküken aus Legehennenrassen in Brütereien nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die im Rechtsstreit Unterlegenen waren damals die Kreise Gütersloh und Paderborn, die zuvor auf Erlass des Landesagrarressorts das Töten männlicher Eintagsküken als tierschutzwidrig untersagt hatten und da­raufhin von Brütereien verklagt worden waren. Wie Ressortchef Johannes Remmel jetzt erklärte, bietet die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts mehrere Anknüpfungspunkte, die das Einlegen von Nichtzulassungsbeschwerden rechtfertigen. „Folgt das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde nicht, dann werden wir vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen“, unterstrich Remmel. Sein Ziel sei weiterhin ein Grundsatzurteil zugunsten des Tierschutzes in Deutschland. Gegenüber Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erneuerte Remmel seinen Appell, zu handeln.