Länder gehen auf Distanz

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Der Agrarausschuss empfiehlt die Aufhebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

 

In den Ländern regt sich Widerstand gegen das Tierhaltungskennzeichnungs­gesetz. Eine deutliche Mehrheit fordert, das Gesetz vollumfänglich aufzuheben. Auch eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes könne nicht dazu führen, eine ziel- und praxisgerechte Umsetzung zu erreichen, heißt es in einem Entschließungsantrag, den der Agrar­ausschuss des Bundesrates vorgelegt hat und über den die Länderkammer in ihrer Sitzung am 11. Juli abstimmen wird.

 

In dem Entschließungsantrag wird moniert, dass der Bürokratieaufwand in Form von Mitteilungs-, Dokumentations- sowie Überwachungspflichten für Betriebe und zuständige Behörden völlig unverhältnismäßig sei und den aktuellen Bestrebungen zum Abbau von Bürokratie entgegenlaufe. Nach wie vor fehle ein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland. Das Gesetz selbst enthalte gravierende Schwachstellen und Lücken.

 

Zu den Schwachstellen werden der beschränkte Geltungsbereich auf Schweinemast und Frischfleisch von Mastschweinen, fehlende Anforderungen an die Haltung von Mastschweinen der Haltungsstufen 3 und 4 sowie ein nicht erkennbares Finanzierungskonzept gezählt. Ermöglicht werden müsse außerdem eine Herabstufung bei Bedarf. Damit müsse es zulässig sein, Fleisch aus einer höheren Haltungsform unter der Bezeichnung einer niedrigeren Haltungsform zu vermarkten. Die Haltungsform „Stall“ müsse ohne weitere Vo­raus­setz­ungen stets und unbürokratisch ausgelobt werden dürfen, da jede Tierhaltung den gesetzlichen Mindeststandards entspreche.

 

Gefordert wird darüber hinaus, Länderbehörden zu entlasten und einen bundesweit einheitlichen Vollzug nach dem Vorbild des Rindfleischetikettierungs­gesetzes sicherzustellen. Zu diesem Zweck sollte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung private Zertifizierungssysteme damit beauftragen, Nachweisen für höhere Haltungsformen auszustellen. Vo­raus­setz­ung dafür sei, dass die Bundesregierung die Kriterien für die einzelnen Haltungsformen so hinreichend konkret fasse, dass sie einer Überprüfung durch private Zertifizierungssysteme zugänglich seien.

 

AgE