Bedenken gegenüber dem Bau-Turbo in seiner derzeitigen Form haben die Bundesländer. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung fordert der Bundesrat, beim Bau im Außenbereich die Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe stärker zu berücksichtigen. Wegen der Systemrelevanz der Landwirtschaft sowie der aktuellen geopolitischen Situation müssten Produktionsflächen von mehr als 1 ha Größe langfristig geschützt werden. „Dieses Anliegen wird durch die klimabedingten Umweltveränderungen noch verstärkt“, heißt es in der Stellungnahme. Ähnlich äußerten sich zuvor bereits Agrarverbände.
Die Bundesregierung wies die Einwände der Länder in einer Gegenäußerung zurück. Zwar setze man beim Neubau auch auf Nachverdichtung und Umnutzung im Innenbereich, allerdings dürfte dies wegen der angespannten Lage auf den Wohnungsmärkten vielerorts nicht ausreichen. Daher müsse auch im maßvollen Umfang im Außenbereich gebaut werden. Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass die Abweichungen vom Baugesetzbuch nur unter Würdigung nachbarlicher Interessen und unter Abstimmung mit den öffentlichen Belangen zulässig seien. Darunter fielen auch die Interessen der Landwirtschaft. Zudem liege es in der Verantwortung der Städte und Gemeinden, den Bau-Turbo anzuwenden oder nicht.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vergangene Woche in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, deutlich schneller als bisher neuen Wohnraum in Deutschland zu schaffen, indem Gemeinden von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen können. Unter anderem soll es leichter werden, im Außenbereich zu bauen.
AgE