Längere Übergangsfristen für Motorenstufe V

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Die Europäische Union hat den Landmaschinenherstellern wegen der Corona-Krise einen etwas größeren zeitlichen Spielraum bei der Nutzung älterer Motoren eingeräumt, was von der Branche ausdrücklich begrüßt wurde. Laut dem Beschluss des Europaparlaments werden die Übergangsfristen zur Stufe V für bestimmte Kategorien an Motoren, die auch solche für Traktoren und Landmaschinen einschließt, um zwölf Monate verlängert. Wie der Europäische Dachverband der Landmaschinenindustrie (CEMA) berichtet, hatte die EU-Kommission als Reaktion auf eine gemeinsame Forderung der Industrie im Juni den Vorschlag zur Verschiebung der Fristen 30. Juni und 31. Dezember 2020 für die Produktion beziehungsweise das Inverkehrbringen von mobilen Maschinen und Geräten mit Übergangsmotoren mit weniger als 56 kW sowie der Leistungsklasse ab 130 kW vorgelegt. Nun werde der Industrie die nötige Zeit gegeben, bereits erworbene Übergangsmotoren in die Maschinen einzubauen, erklärte CEMA-Generalsekretär Jérôme Bandry. Durch die Verlängerung der Übergangsfrist werde kein einziger Motor, der noch nicht der Abgasstufe V entspreche, zusätzlich in Verkehr kommen, denn diese Motoren hätten bereits bis Ende 2018 gebaut sein müssen, stellte der Geschäftsführer des Fachverbandes Landtechnik im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), Dr. Bernd Scherer, klar. Die Stufe V führt Partikelzahlgrenzwerte für Motoren zwischen 19 kW und 560 kW ein. Zudem werden die Emissionen während des Einsatzes der Maschinen verstärkt überwacht. Für Motoren mit einem Leistungsbereich zwischen 56 kW und 130 kW treten die neuen Vorgaben nach derzeitigem Gesetzgebungsstand zum 1. Juli 2021 beziehungsweise zum 1. Januar 2022 in Kraft.