Land haftet für Rundholzkartell

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Im langjährigen Streit um die zentrale Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gegen das Land entschieden. Gemäß dem Urteil von Donnerstag vergangener Woche steht der Klägerin ein Anspruch auf Schadensersatz wegen kartellrechtswidriger Vereinbarungen über die Vermarktung von Rundholz in den Jahren 1978 bis 2015 zu. Hinter der Klägerin steht der Prozessfinanzierer „Burford Capital“, der im Rahmen einer Sammelklage die ihm von 36 Sägewerken abgetretenen Ansprüche geltend macht.

 

Die konkrete Schadenshöhe muss jetzt noch vor dem Landgericht Stuttgart geklärt werden. Dieses hatte die Klage ursprünglich abgewiesen, weil es die Abtretungen der Ansprüche der Sägewerksbesitzer an die Klägerin für unwirksam einstufte. Dem widersprach nun das OLG. Der Klägerin zufolge ist den Sägewerksbesitzern in der Zeit von 1978 bis 2015 durch Zahlung überhöhter Rundholzpreise ein Schaden von insgesamt rund 270 Mio. € entstanden. Darüber hinaus wird ein Ausgleich der entgangenen Zinsen in Höhe von etwa 200 Mio. € gefordert.

 

Das Oberlandesgericht hat einen Teil der Schadensersatzforderungen abgewiesen, da nicht alle Beschaffungsvorgänge des vermarkteten Holzes hinreichend dargelegt und nachgewiesen wurden. „Wegen grundsätzlicher Bedeutung“ der Rechtssache ließ das OLG in Stuttgart die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu. Landwirtschaftsminister Peter Hauk will in Revision gehen. Der Vorwurf, dass die Holzvermarktungspraxis des Landes in der Vergangenheit kartellrechtswidrig gewesen sei, bedürfe nun einer höchstrichterlichen Klärung.

 

Das Urteil hat gegebenenfalls auch Relevanz für NRW. Denn auch hier ist ein Rechtsstreit anhängig wegen der gemein­schaftlichen Holzvermarktung durch Landesstellen. Vorbeugend hatte das zuständige Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf Ende 2022 aus haushaltsrechtlichen Gründen eine sogenannte Streitverkündung ausgesprochen, um im Fall eines Urteils auf Schadenersatz gegebenenfalls auch Waldbauern an den Zahlungen zu beteiligen.

 

AgE/ds