Dass die Flut riesige Schäden in der Landwirtschaft in NRW hinterlassen hat, konnte man in der letzten Woche täglich in den Medien sehen. Die Landwirtschaftskammer NRW hat jetzt eine erste Bilanz der Schäden aufgestellt. Die LZ sprach hierüber mit Bernhard Rüb, Pressesprecher der Landwirtschaftskammer NRW.
Wie groß sind die Flutschäden in der Landwirtschaft in NRW nach Einschätzung der Landwirtschaftskammer?
Die Landwirtschaftskammer NRW hat vergangene Woche von der Landesregierung den Auftrag erhalten, kurzfristig eine erste Bilanz der Schäden durch die Flutkatastrophe in NRW zu erstellen. Die Kontaktaufnahme zu landwirtschaftlichen Betrieben war schwierig, weil die stark betroffenen Landwirte mit Notfallmaßnahmen im eigenen Betrieb beschäftigt waren und die Kommunikation in diesen Gebieten vielfach noch nicht möglich war. Zur Feststellung der betroffenen Acker- und Grünlandflächen haben wir deshalb Satellitenbilder genutzt, die uns vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt zur Verfügung gestellt werden.
Bisher haben wir nur Bilder vom Wasserstand am 15. Juli, dem Tag nach dem Starkregen. Die Bilder zeigen nur Flächen, die von Oberflächengewässern überflutet wurden. Nicht erfasst in den Satellitenbildern sind Flächen, die vom Regen komplett durchnässt oder unter Wasser gesetzt wurden, und Überschwemmungen an den Unterläufen der Flüsse. In den Mittelgebirgen hat das Wasser viel zerstört, der Wasserstand ist aber schnell wieder gefallen. Danach wurden an den Unterläufen der Flüsse große Flächen überschwemmt. Nach den Bildern und dem, was unsere Kreisstellen in Gesprächen, vor allem mit den Ortslandwirten, aber auch mit Betroffenen erfahren habe und der allgemeinen Nachrichtenlage gehen wir davon aus, dass landesweit bis zu 15 000 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche überschwemmt waren, davon rund 10 000 ha Ackerland und 5 000 ha Grünland.
Mit welchen Schäden rechnen Sie auf den überfluteten Flächen, was ist da noch zu retten?
Bei vielen betroffenen Flächen, insbesondere dem fast überall erntereifen Getreide, aber auch bei Kartoffeln, Raps und Gemüse, stellt sich die Frage nach der Vermarktungsfähigkeit. Diese Frage ist in vielen Betrieben dringend, denn der Versuch einer Ernte lohnt nur, wenn eine wirtschaftliche Verwertung gesichert ist. Je nach Lage zum Bach oder Fluss sind die Pflanzenbestände durch die Überschwemmungen unterschiedlich betroffen. In Strömungsbereichen wurden die Bestände regelrecht niedergewalzt. Das Wasser hat Sand und Kies auf die Flächen gespült. An anderen Stellen wurde der Oberboden teilweise abgetragen.
Auf dem größten Teil der landwirtschaftlichen Flächen ist das Wasser dagegen langsam gestiegen. Nach dem Rückzug der Flut stehen die Pflanzen weiter auf dem Halm und lagern nicht. Eine Ernte ist aber meist trotzdem nicht möglich, weil die Böden nicht tragfähig sind und es auch immer wieder regnet. Neben erntereifem Getreide und Gemüse wurden auch Dauerkulturen wie Obstanlagen, Spargel- und Erdbeerflächen massiv geschädigt. Grünland entlang von Bächen und Flüssen ist häufig mit Treibgut, Müll und Steinen übersät und kann nicht gemäht werden. Unterm Strich ist davon auszugehen, dass die aktuelle Ernte auf den meisten überfluteten Flächen verloren ist; dazu kommen in vielen Fällen hohe Kosten für die Wiederherrichtung der Flächen.
Was raten Sie Landwirten, deren Felder überschwemmt waren?
In vielen Fällen dürfte ein Umbruch mit Neueinsaat, zum Beispiel von Zwischenfrüchten, die wirtschaftlichste Lösung sein. Aufwuchs von überfluteten Grünlandflächen sollte nicht genutzt werden. Bei Vertragsanbau, wie zum Beispiel von Gemüse, sollte vor einer Umbruchentscheidung Rechtsberatung beim RLV eingeholt werden.
Wie läuft das dann mit den angekündigten Entschädigungen?
Wann und in welchem Umfang Entschädigungen aus öffentlichen Mitteln gezahlt werden und wie das Antragsverfahren dafür aussieht, ist noch unklar. Aufgrund der Erfahrungen aus früheren Verfahren empfiehlt die Landwirtschaftskammer NRW dringend, entstandene Schäden schon jetzt zu dokumentieren und eine Beweissicherung vorzunehmen. Bei landwirtschaftlichen Nutzflächen sollten die Größe und Lage der Fläche sowie die Fruchtart festgehalten werden. Weiterhin sind Art und Umfang des Schadens festzuhalten. Die Beweissicherung sollte mit Fotos und Benennung von Zeugen, die die Fläche gesehen haben, ergänzt werden. Das gilt natürlich auch für Schäden an Gebäuden, Maschinen und Vorräten.
Wie sieht es auf den Höfen aus, die überflutet wurden?
Eine Übersicht über Schäden an Wirtschaftsgebäuden, Maschinen, Vorräten und Verlusten am Viehbestand ist nur in direktem Kontakt mit den betroffenen Betrieben möglich. Das war in der letzten Woche in den meisten Fällen nicht möglich, weil die Landwirte mit Notfallmaßnahmen beschäftigt waren, weil die Kommunikationstechnik kaputt war und auch weil manche Betroffene emotional so aufgewühlt waren, dass sie nicht in der Lage waren, die Schäden im Detail zu beschreiben. Nach Auswertung der Satellitenbilder und Rücksprache mit unseren Kreisstellen gehen wir im Moment davon aus, dass in NRW
75 bis 100 Hofstellen ganz oder teilweise überflutet waren. Jetzt versuchen wir, mit diesen Betrieben Kontakt aufzunehmen und eine Übersicht über die Schäden zu erstellen. Wir gehen davon aus, dass die Schadensbilanz in den nächsten Wochen noch deutlich konkreter wird. Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Flutfolgen sind die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer.