Land unterstützt Bejagung

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Wegen der Afrikanischen Schweinepest appelliert das NRW-Landwirtschaftsministerium weiter an Schweinehalter, auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten

 

Rund acht Monate ist es her, dass das erste mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierte Wildschwein in Nordrhein-Westfalen bei Kirchhundem im Kreis Olpe gefunden wurde. Das NRW-Landwirtschaftsministerium teilte mit, dass inzwischen rund 320 Wildschweine in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein positiv auf die ASP getestet wurden. Seit Beginn des Ausbruchs gelten in beiden Kreisen sowie im Hochsauerlandkreis Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der ASP. Bisher ist kein Hausschweinebestand in NRW betroffen. Insgesamt wurden bereits mehr als 35 400 Wildschweine im Rahmen des landesweiten ASP-Monitorings getestet.

 

Als wichtiger Baustein zur Bekämpfung der ASP sind mittlerweile Jäger aufgerufen, in den betroffenen Gebieten verstärkt Schwarzwild zu bejagen, um die Wildschweinbestände weiter zu reduzieren. Hierzu hat Ministerin Silke Gorißen am Freitag vergangener Woche in Olpe eine zusätzliche finanzielle Unterstützung aktuell betroffener Kommunen bei der Schwarzwildbejagung angekündigt. „Je schneller der Bestand von Schwarzwild im Kerngebiet reduziert ist, umso schneller ist auch die Afrikanische Schweinepest besiegt“, betonte sie.

 

Deshalb beteiligt sich das Land NRW an Programmen der Kreise, die Jagdausübungsberechtigten einen Pauschalbeitrag pro erlegtem Wildschwein auszahlen. Das Land NRW erstattet den betroffenen Kreisen bereits seit dem vergangenen Sommer über eine Richtlinie Kosten, die im Zuge von Maßnahmen der Seuchenbekämpfung vor Ort entstanden sind, zum Beispiel bei der Errichtung von Zäunen. Diese Richtlinie wird jetzt erweitert durch eine zusätzliche Regelung: Zur weiteren Reduzierung der Schwarzwildpopulation beteiligt sich das Land an Programmen der Kommunen, bei denen Jägern Anreize geboten werden, mehr Wildschweine im Kerngebiet und in der Sperrzone II zu jagen. Erstattet werden den Kommunen bis zu 100 € pro Wildschwein, das im Kerngebiet erlegt wird, und bis zu 75 € pro Schwarzwild, das in der Sperrzone II und I geschossen wird. Die Kommunen zahlen diese Pauschalbeiträge pro erlegtem Wildschwein als Ausgleich für Schäden oder Einschränkungen in der Vermarktung von Wildbret aus.

 

Zahlen zum ASP-Zaunbau

 

Zur Bekämpfung der ASP wurden Sperrzone II (Ausbruch der ASP im Wildschwein) und Sperrzone I (freie Zone als Puffer, 10 km Umkreis um die Sperrzone II) eingerichtet. Zentral in Sperrzone II wurde ein Kerngebiet angelegt, das größtenteils mit einem Festzaun von 216 km Länge umzäunt wurde. Nach dem Fund von positiv getesteten Kadaverteilen zum Jahreswechsel außerhalb des eingezäunten Kerngebiets des Kreises Olpe bei Kirchhundem wurde das Kerngebiet des Kreises Olpe nach Westen erweitert. Der Zaun wird so errichtet, dass die Erweiterung des Kern­gebiets komplett geschlossen wird.

 

Suchtrupps und Drohnen

 

Auch Drohnen sind seit dem vergangenen Sommer im Einsatz, um Wildschweine sowie Spuren von Wildschweinen zu identifizieren und somit einen Überblick über die Wildschweinpopulation zu gewinnen. In den kommenden Wochen soll nun eine weitere Befliegung des gesamten Kerngebiets mittels mit Wärmebildtechnik ausgestatteten Drohnen stattfinden. Neben Drohnen sind weiterhin Suchtrupps im Einsatz. NRW verfügt seit 2022 über eine stetig wachsende Anzahl an speziell ausgebildeten und geprüften Kadaversuchhunden und entsprechenden Hundeführern. Die Kadaversuchhundeeinheit (KSH) ist beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW verortet. Die Teams werden im Tierseuchenfall für die Suche nach verendeten Wildschweinen eingesetzt. Die Kadaversuche mit Suchhundeteams läuft seit dem 14. Juni 2025 intensiv und andauernd. Weitere Suchhundeteams befinden sich zurzeit in der Ausbildung beim Landesbetrieb.

 

Appell an Landwirte

 

Das MLV appelliert nach wie vor an Landwirte mit Schweinehaltungen, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausschweinebestände vor der ASP gerade jetzt ganz besonders zu beachten. Selbstverständlich sind auch die Hobbyhalter zu höchster Vorsicht aufgerufen.

 

Die ASP ist in den betroffenen Gebieten bislang noch nicht in Hausschweine­beständen aufgetreten. Schweinehalter haben im Rahmen des Früherkennungsprogramms ASP die Möglichkeit, bereits vor Ausbruch der ASP in der jeweiligen Region alle Bedingungen für erleichterte Verbringungen für den Fall des Auftretens der ASP zu erfüllen. Das Früherkennungsprogramm kann bei Ausbruch der ASP einen „Schweinestau“ in den Ställen und somit Tierschutzprobleme verhindern. Zudem besteht für Schweinehalter die Möglichkeit, Beihilfen von der Tierseuchenkasse für Biosicherheitsberatungen durch die bestandsbetreuende Tierarztpraxis oder den Schweinegesundheitsdienst zu erhalten. Auch für Ausschlussuntersuchungen von ASP im Rahmen des ASP-Früherkennungsprogramms können von der Tierseuchenkasse Beihilfen gewährt werden. Nähere Informationen finden sich auf der Website der Tierseuchenkasse.

 

AgE