Die Versorgung mit Trinkwasser muss immer und uneingeschränkt Vorrang haben. Auch dann, wenn längere Trockenphasen selbst in einem wasserreichen Land wie Nordrhein-Westfalen zu Nutzungskonflikten bei der Gewässerbewirtschaftung führen können. „Der Klimawandel ist auch bei uns in Nordrhein-Westfalen angekommen. Daher wollen wir nach drei trockenen Sommern bei der Trinkwasserversorgung überhaupt keine Zweifel aufkommen lassen und ihren Vorrang fest im Landeswassergesetz verankern“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser im Vorfeld der Verbändeanhörung zum Landeswassergesetz im Landtag. Sie betonte: „In dieser Konsequenz gibt es dies bisher in keinem anderen Bundesland.“
NRW hat darüber hinaus mit der Erarbeitung einer Konzeption für „lang anhaltende Trockenphasen“ begonnen, die konkrete Maßnahmen und Lösungen, etwa zur Vermeidung von Wasserverschwendung und zur Optimierung der Wiederverwendung, beinhalten wird. Nutzungskonflikte müssen durch vorausschauendes Handeln und durch die Zusammenarbeit aller handelnden Akteure vermieden werden.
Die in der Novelle des Landeswassergesetzes vorgesehene Neuregelung zu den Gewässerrandstreifen soll Doppelregelungen vermeiden. So sind die Regelungsziele der relevanten Gewässerrandstreifen über die Düngeverordnung bundeseinheitlich geregelt. Dabei bleibt das Vorsorgeprinzip vollumfänglich erhalten. Der Schutz der Gewässer ist mit diesen Vorgaben sichergestellt. In Wasserschutzgebieten soll die Bodenschatzgewinnung – wie von Naturwerkstein, Sand und Kies – künftig wieder ermöglicht werden, und zwar mit einem klaren, einheitlichen und hohen Schutzniveau für das Trinkwasser.
Anlässlich der Anhörung zur Novelle des Landeswassergesetzes am Montag dieser Woche forderten die NRW-Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) die schwarz-gelbe Landesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzunehmen. Die Novelle würde den Grundwasser- und Gewässerschutz nahezu vollständig demontieren. Gewässerrandstreifen müssten nicht nur in Hanglagen, sondern im ganzen Land geschützt werden. „Vor dem Hintergrund der durch den Klimawandel bedingten Zunahme an Trocken- und Hitzeperioden und der daraus resultierenden Dürre hätten wir uns eine deutliche Stärkung des Gewässerschutzes gewünscht“, kritisierte auch Norwich Rüße, umweltpolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion NRW.
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) begrüßte das Vorgehen sowohl beim Gewässerrandstreifen wie auch beim Vorkaufsrecht die bundesrechtlichen Vorgaben 1 : 1 umzusetzen. Damit sei das drohende weitgehende Ackerbauverbot ab 2022 in NRW vom Tisch. Es gelte nunmehr zu verhindern, dass durch die Hintertür des Insektenschutzgesetzes auf Bundesebene Verschärfungen – etwa hinsichtlich der Ausdehnung der Gewässerrandstreifen – durchgewunken werden.
Zudem forderte der RLV, dass hinsichtlich der Bereitstellung für Beregnungswasser ebenso ein Vorrang eingerichtet wird wie für das Trinkwasser. „Bei der Versorgung mit Beregnungswasser geht es ebenso um Daseinsvorsorge wie bei Trinkwasser. Im Zuge der erwarteten Klimaänderungen brauchen wir das Wasser zur sicheren Versorgung mit regionalen Lebensmitteln“, erläuterte RLV-Präsident Bernhard Conzen.
Der Forderung der Fraktion „Die Grünen“ nach einer Einführung eines Wasserentnahmeentgelts für das Beregnungswasser erteilte der RLV eine klare Absage. Es macht nach Auffassung des RLV keinen Sinn, mit einer zusätzlichen Kostenbelastung für die Beregnung den Anpassungsprozess an die Herausforderungen des Klimawandels zu erschweren. Schließlich zeigten die Klimamodelle, dass über das Jahr ausreichend Grundwasser gebildet werden könne, während die Vorsommertrockenheit für die Landwirtschaft zum Problem werde, so der Verband abschließend. ah