Landwirtschaftlicher Verkehr soll nicht in das europäische Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) einbezogen werden. Dafür spricht sich der Agrarausschuss des Bundesrates in seiner Empfehlung für eine Stellungnahme zur Angleichung des nationalen Brennstoffemissionshandels an das neue Brüsseler System aus. Begründet wird die Forderung damit, eine zusätzliche Belastung der Landwirtschaft zu vermeiden. Dem Ausschussvotum liegt ein Antrag des Landes Rheinland-Pfalz zugrunde.Im Rahmen der anstehenden Gesetzesänderung eröffne sich eine Möglichkeit, die landwirtschaftlichen Verkehre aus einem System zu entlassen, das den Dieselverbrauch bei kaum vorhandenen Alternativen künftig noch mehr verteuere, erläuterte die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Bislang sehe die EU diese Verkehre im Emissionshandel nicht vor. „Wenn jetzt einmal mehr über EU-Vorgaben hinausgegangen werden soll, würde dies die deutsche Landwirtschaft im Wettbewerb benachteiligen“, warnte die FDP-Politikerin. Um das zu verhindern, biete sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine einmalige Gelegenheit. Im Gegensatz zu anderen Verkehrsteilnehmern gebe es für die Landwirtschaft weder die Möglichkeit des Umstiegs auf ÖPNV, noch nennenswerte „Sharing“-Optionen, die über die bereits etablierten Möglichkeiten wie Lohnunternehmen oder Maschinenringe hinausgingen, so Schmitt. Zudem seien die Möglichkeiten der Elektromobilität insbesondere bei schweren Feld- und Transportarbeiten begrenzt. Zukunftstechnologien wie E-Fuels oder Wasserstoffantriebe stünden derzeit noch nicht in nennenswertem und bezahlbarem Umfang zur Verfügung. Aus diesen Gründen werde die Landwirtschaft in Deutschland im Betrachtungszeitraum bis 2045 noch in erheblichem Umfang von Diesel abhängig sein, so Schmitts Prognose.