Die EU-Kommission hat am Mittwoch vergangener Woche unter Vorsitz von Ursula von der Leyen ihr Paket „Fit for 55“ beschlossen. Mit diesem Klimapaket soll über Maßnahmen in den Bereichen Landnutzung, Klima, Energie, Verkehr und Steuern die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 ermöglicht werden. Das Klimaschutzpaket besteht aus zwölf Verordnungen und Richtlinien.
Durch das Paket „Fit for 55“ wird auch die Landwirtschaft zur Erreichung der EU-Klimaziele in die Pflicht genommen. Laut dem Verordnungsvorschlag für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) soll der EU-Agrarsektor bereits 2035 klimaneutral aufgestellt sein. Die Verringerung der Emissionen im kommenden Jahrzehnt sei „ein entscheidender Schritt“ auf dem Weg Europas, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu werden, so die Kommission. Konkret ist für die LULUCF-Verordnung bis 2030 ein EU-Gesamtziel für den CO₂-Abbau durch natürliche Senken im Umfang von 310 Mio. t an CO₂-Emissionen festgelegt. Den Kommissionsbeamten zufolge sind dies rund 15 % mehr als die derzeitige Vorgabe von ungefähr 268 Mio. t. Dazu schlägt die Kommission einen dreistufigen Ansatz für die Zeiträume bis 2025, von 2026 bis 2030 und von 2031 bis 2035 mit aufeinander aufbauenden Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten vor. Zunächst sollen die derzeitigen Vorschriften bis 2025 in Kraft bleiben. Ab 2026 bis 2030 werden höhere Zielvorgaben zum Erhalt der CO₂-Senken in den jeweiligen Mitgliedstaaten für den Netto-CO₂-Abbau gemäß dem geforderten Gesamtziel festgesetzt. Außerdem sollen die Compliance-Vorschriften erheblich vereinfacht werden.
Ein weiterer Teil des Klimapakets ist die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III). Dieser zufolge soll die Zielvorgabe für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2030 auf 40 % erhöht werden. Laut Kommission müssen die EU-Staaten Förderregelungen für Bioenergie so ausgestalten, dass der Grundsatz der Kaskadennutzung für Holzbiomasse gewahrt wird. Abschaffen möchte die Kommission angeblich auch „überholte Steuerbefreiungen und ermäßigte Steuersätze, die zurzeit die Nutzung fossiler Brennstoffe fördern“. Damit ist zu befürchten, dass auch die Steuervergünstigung für Agrardiesel wegfallen könnte.
Außerdem sollen über die EU-Forststrategie die Quantität, Qualität und Resilienz der Wälder verbessert werden. Unterstützt werden Forstwirtschaftsbetriebe und die forstbasierte Bioökonomie. Darüber hinaus beinhaltet die Forststrategie den Plan, bis 2030 EU-weit rund 3 Mrd. Bäume zu pflanzen. Zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 plant die Kommission auch ein neues CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) für Düngemittel, das diese spürbar verteuern dürfte.
AgE/el