Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat jetzt die angekündigten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf vorgelegt. Diese sehen vor, dass Wölfe, die Weidetiere gerissen haben, innerhalb von 21 Tagen ohne DNA-Nachweis unbürokratisch und im Einklang mit geltendem Recht abgeschossen werden können. Wie die Grünen-Politikerin am Donnerstag vergangener Woche vor Journalisten in Berlin erklärte, sollen damit Abschussgenehmigungen deutlich schneller erteilt werden. Dafür müssten sich die Tiere jedoch im Umkreis von 1 000 m von der Rissstelle in von den Ländern definierten Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen aufhalten. Lemke will nun auf einen Beschluss bei der kommenden Umweltministerkonferenz (UMK) im November drängen, um die Vorschläge zügig umzusetzen. „Wölfe können nach aktuell geltender Rechtslage bereits getötet werden“, hob Lemke hervor. Allerdings sei das dafür existierende Verfahren aktuell zu bürokratisch, zu aufwendig und es dauere zu lange. Dies habe zu Frustration und Akzeptanzverlusten geführt. Immer höhere Risszahlen hätten nun ein Handeln nötig gemacht, damit eine Balance zwischen dem Schutz der Weidetiere und den geschützten Wölfen gewahrt werden könne, so die Chefin des Berliner Umweltressorts.
Die neuen Vorschläge gelten laut der Ministerin für Wölfe, die „zumutbare Herdenschutzmaßnahmen“ überwunden und Weidetiere gerissen haben. Die Definition des Herdenschutzes müssten laut Lemke die einzelnen Bundesländer treffen. Abschüsse ohne Anlass lehnt sie nach wie vor entschieden ab. Ihr Vorschlag für ein regional differenziertes Management würde daher auch den Schutz von Wölfen zum Ziel haben, sagte die Grünen-Politikerin.
Allerdings betonte Lemke zugleich, dafür keine Bundes- oder EU-Gesetze ändern zu wollen. Sie begründet dies damit, dass dies zu lange dauere und den betroffenen Tierhaltern daher aktuell nicht helfen würde. Die Umweltministerin will stattdessen auf der nächsten UMK einen gemeinsamen Beschluss erwirken, damit die von ihr vorgeschlagene Schnellabschusspraxis zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Die Länder seien jedoch dafür verantwortlich, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen, die dann für ihre jeweiligen Behörden gelten, erklärte die Ministerin.
AgE