Nach viel hin und her wurden die Lichterfahrten von Mechernich über Bad Münstereifel nach Euskirchen am 17. Dezember und von Kall nach Schleiden am 16. Dezember nun genehmigt. Da die Organisatoren Sorge hatten, die Sicherheitsvorgaben nicht erfüllen zu können, hatte sich der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem aus Euskirchen eingeschaltet. Er hatte einen Erlass angekündigt, der die Lichterfahrten als Brauchtum einstuft und somit für eine Lockerung der behördlichen Auflagen sorgen sollte. Auf Nachfrage der LZ beim Kreis Euskirchen stellte sich allerdings heraus, dass ein solcher Erlass nicht existiert. Es handele sich um einen Kommunikationsfehler und im Endeffekt gelten die gleichen Regelungen, die in den vergangenen Jahren gegolten haben. Dementsprechend sind die beiden Lichterfahrten auch in diesem Jahr als Demonstrationen genehmigt worden, nachdem Kooperationsgespräche mit der zuständigen Polizeibehörde stattgefunden hatten. Für eine am 23. Dezember im Stadtgebiet Zülpich geplante Lichterfahrt ist am kommenden Montag ein Kooperationsgespräch mit der Polizei angesetzt, um die Sicherheitsmaßnahmen zu besprechen. Die Sicherheitsmaßnahmen sehen in der Regel vor, dass an engen Stellen mit vielen Zuschauern Wagenengel eingesetzt werden, allerdings nicht auf der gesamten Länge des Zuges. kj