LKK übernimmt Kosten der MRSA-Sanierung

Foto: imago/StockTrek Images

Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK), bei denen im Vorfeld einer geplanten Operation der Krankheitserreger MRSA nachgewiesen wird, können sich die Kosten für eine vorsorgliche Entfernung dieses Keims – eine sogenannte Sanierung – erstatten lassen. Darauf weist die Sozial-versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hin.

Jedes Jahr erkranken Patienten an sogenannten Krankenhauskeimen. Einer davon ist der Krankheitserreger Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus, kurz MRSA. Besonders bei Nutztierhaltern kann er auf der Haut oder auf Schleimhäuten vorkommen, ohne dass Betroffene dies überhaupt bemerken. Sie infizieren sich zum Beispiel dort, wo Nutztiere gehalten werden oder beim Kontakt mit infizierten beziehungsweise infektionsverdächtigen Tieren, insbesondere bei Schweinen, Rindern und Geflügel, aber auch bei Pferden oder Kleintieren.

Infektionen schwer behandelbar

MRSA ist unempfindlich für viele Antibiotika. Infektionen mit diesem Bakterium sind daher schwerer zu behandeln. Eine Infektion kann insbesondere bei immungeschwächten Patienten auftreten, wenn das Bakterium über offene Wunden oder die Schleimhäute in den Körper gelangt. Zur Vorsorge einer drohenden Erkrankung durch eine Infektion mit MRSA sollte daher – insbesondere vor planbaren Operationen – eine Sanierung vorgenommen werden.

Wer hat Anspruch auf eine MRSA-Sanierung?

Kann eine MRSA-Sanierung nicht im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung abgerechnet werden, sieht die Satzung der LKK die Kostenübernahme für Versicherte vor, denen ­eine geplante Operation bevorsteht und bei denen eine Besiedlung mit MRSA nachgewiesen wurde. Weitere Voraussetzung ist, dass sie beruflich regelmäßig Kontakt zu landwirtschaftlichen Nutztieren haben. Die Behandlung muss von Vertragsärzten durchgeführt werden, die die sogenannte „Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA“ erfüllen.

Kontaktpersonen mitbehandeln

Sind Kontaktpersonen des Betroffenen ebenfalls mit MRSA besiedelt, bezahlt die LKK deren zeitgleich stattfindende Sanierung ebenfalls. Als Kontaktpersonen gelten bei der LKK versicherte Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder. Die Kontaktpersonen müssen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Betroffenen leben und im Stall beziehungsweise bei der Versorgung der Tiere tätig sein.

Die LKK übernimmt längstens für sechs Wochen vor der Operation die Kosten für die Sanierung. Der Höchstbetrag liegt bei 300 € je Sanierungsversuch. Erstattet werden die Untersuchungen sowie die verordneten nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel im Zeitraum. Tritt während dieser Sanierung eine erneute Besiedlung mit MRSA auf, trägt die LKK zusätzlich die Kosten für einen weiteren Versuch der Entfernung bis zu maximal 600 € je planbarer Operation. Die Begrenzung auf maximal zwei Sanierungsversuche gilt auch für die Kontaktpersonen.

Zur Erstattung reichen die Betroffenen einfach die Rechnungen der Untersuchungen und der Arzneimittel zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei der LKK ein.

Risiko einer erneuten Besiedlung mindern

Die LKK rät Betroffenen: Meiden Sie den Kontakt zu landwirtschaftlichen Nutztieren in dieser Zeit. Da es sich bei der MRSA-Sanierung um eine Vorsorgeleistung handelt, können aufgrund dessen keine Kosten für eine Betriebs- oder Haushaltshilfe übernommen werden.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.svlfg.de/risiko-mrsa.

SVLFG