Lösung gefunden – Einigung auf Corona-Hilfen für Schweinehalter

Foto: imago/Marius Schwarz

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium haben sich vergangene Woche auf ein vereinfachtes Verfahren zur Zahlung von Corona-Hilfen an die Schweinehalter geeinigt. Auf eine unbürokratische Lösung und eine schnelle Auszahlung der Hilfen hatten vor allem Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen gedrängt. Die Einigung sieht vor, dass die Fälle, in denen die Umsatzverluste nachweislich vollständig auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, aus der Überbrückungshilfe finanziert werden. Jene Fälle, bei denen die Umsatzverluste lediglich „weit überwiegend“ coronabedingt sind, werden dagegen über die Härtefallhilfe abgewickelt. Bereits gestellte Anträge werden automatisch nach den entsprechenden Regeln als Überbrückungs- oder Härtefallhilfe entschieden, ohne dass eine erneute Antragsstellung erforderlich ist. Dazu werden die Strukturen der Überbrückungshilfe genutzt. Dies gilt dem Berliner Agrarressort zufolge zunächst für Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, die ihre Landesprogramme hierfür geöffnet haben.

„Wir haben eine gute und pragmatische Regelung gefunden, die den Schweinehaltern in dieser schwierigen Situation schnell zugutekommt“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Nicht immer ließen sich die vielfältigen Ursachen der Umsatzeinbrüche scharf voneinander abgrenzen. „Da kann man entweder so lange prüfen, bis der letzte Betrieb aufgibt, oder man sucht nach unkomplizierten Lösungen – wir haben uns für letzteres entschieden“, so der Minister. Gerade bei schweinehaltenden Betrieben sind etwa wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auch andere Faktoren für die erlittenen Erlösrückgänge denkbar. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die Länder daher gebeten, die Ursachen für die Rückgänge intensiv zu hinterfragen, was zu Verzögerung bei der Auszahlung führte.

AgE