Dem Landtag wurde kürzlich der Bericht des NRW-Landwirtschaftsministeriums zu Schwerpunktkontrollen in der Schweinemast zugeleitet, die Ende 2019 stattgefunden hatten. Darin werden die Ergebnisse aus Überprüfungen durch die Veterinärämter in 379 Betrieben aus acht Kreisen mit einer hohen Schweinedichte dargestellt. Alle Mängel seien abgestellt und geahndet, heißt es ausdrücklich im NRW-Umweltministerium. „Mein Ziel ist es, die Einhaltung der Tierschutz-Vorgaben in schweinehaltenden Betrieben auch durch verstärkte Kontrollen sicherzustellen“, sagte Ministerin Ursula Heinen-Esser gegenüber der „Neue Ruhr/Rhein Zeitung“ (NRZ). In 59 % der Betriebe sei mindestens ein Tierschutzmangel entdeckt worden, in 90 Betrieben jeweils mehrere Mängel. Nur 71 % der geprüften Betriebe jedoch verfügten über eine Krankenbucht mit weicher Unterlage oder Einstreu. In 14 % der Schweinehaltungen, die erforderliche Nottötungen selbst durchführen, sei das vorgeschriebene Betäubungsgerät nicht funktionsfähig – oder gar nicht vorhanden gewesen, berichtet die NRZ.
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) bewertet die Ergebnisse des Berichts als verbesserungswürdig. „Jede Beanstandung im sensiblen Bereich Krankenbuchten und Nottötung ist in einer Zeit, in der wir um eine gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung ringen, eine zu viel. Da müssen wir dringend noch besser werden“, fasst Wilhelm Hellmanns, Vorsitzender des RLV-Fachausschusses „Tierische Veredlung Schwein“, den Ergebnisbericht zusammen. Zum Thema „Umgang mit kranken und verletzten Tieren“ hatte der RLV mit dem Schweinegesundheitsdienst bereits Weiterbildungen organsiert. Zudem verweist der Verband auf das Merkblatt, das er gemeinsam mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV), der Landwirtschaftskammer NRW und den beiden Tierärztekammern veröffentlicht hat. Darin gäben Bilder und kurze Erläuterungen Schweinehaltern Entscheidungshilfen beim Umgang mit kranken Schweinen und der korrekten Durchführung der Nottötung an die Hand, die zu konsequenterem Handeln führen sollen. Ah