Hierzulande haben die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber im Jahr 2018 insgesamt 1,35 Mio. ha als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) beantragt. Gegenüber dem Vorjahr war das ein geringfügiger Rückgang von 1,1 %. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervor. Allerdings ergibt sich nach Anwendung der Gewichtungsfaktoren zur Berücksichtigung der unterschiedlichen, ökologischen Wertigkeit eine um 1,6 % höhere gewichtete ÖVF von 711 300 ha gegenüber knapp 700 000 ha im Jahr 2017. Bezogen auf das in der Bodennutzungshaupterhebung ermittelte Ackerland von rund 11,7 Mio. ha entsprach das für 2018 einem Anteil von 6,1 % desselbigen. Mehr als halbiert hat sich laut der Bundesregierung der Umfang der Ökologischen Vorrangfläche mit stickstoffbindenden Pflanzen. Ursache hierfür dürfte das ab 2018 geltende EU-rechtliche Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei dieser Kategorie sein. Infolgedessen hätten die Landwirte vermehrt von anderen Typen der ÖVF, insbesondere den brachliegenden Flächen und den Zwischenfrüchten beziehungsweise Untersaaten, sowie den 2018 erstmals verfügbaren Typen Miscanthus, Durchwachsene Silphie und für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land Gebrauch gemacht, heißt es in der Antwort weiter.