Die Sonderkonferenz der Agrarministerinnen und -minister in der vergangenen Woche war nicht die erste außerturnusmäßige Sitzung der Runde in diesem Jahr. Zwar ist sie nicht ganz ergebnislos auseinandergegangen. Eine Entscheidung zur zeitweisen Aussetzung der geplanten Flächenstilllegung hat es aber wieder nicht gegeben.
Wie sich die künftige Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) auswirken kann, darüber informiert diese Ausgabe der LZ Rheinland auf mehreren Seiten. Im Fachteil, ab S. 17, haben Experten der Landwirtschaftskammer verschiedene Szenarien für konventionelle und biologisch wirtschaftende Betriebe durchgerechnet. Ob die ab 2023 tatsächlich genau so eintreten, kann man heute allerdings nicht mit Sicherheit sagen. Das liegt nicht am Sachverstand der Autoren, das liegt eher daran, dass der nationale Strategieplan Deutschlands gerade erst auf einer Sondersitzung der Agrarministerinnen und Agrarminister (AMK) von Bund und Ländern abgestimmt worden ist. Zwar hat das Werk in der Runde, nachdem doch noch ein paar Änderungen daran vorgenommen wurden, seinen grundsätzlichen Segen bekommen. Was ab 2023 in Deutschland wirklich gilt, darüber hat allerdings die EU-Kommission das letzte Wort. Denn sie muss den Strategieplan erst noch genehmigen. Formal ist die Abfolge, dass die deutsche Vorlage Anfang September der EU-Kommission in Brüssel zugeht und diese dann prüft. Bundesagrarminister Cem Özdemir macht sich um die offizielle Genehmigung keine Sorgen. Er geht davon aus, dass es sich dabei lediglich um eine Formsache handelt.
Die Einschätzung kann man durchaus teilen, es ändert aber nur an zwei Sachverhalten nichts. Bis Brüssel seinen Segen erteilt, hängen die Bauern formal gesehen weiter in der Luft. Alles, was sie im Hinblick auf die Regeln, die ab 2023 gelten sollen, jetzt planen und erledigen, könnte sich als überholt herausstellen. Denkt man an das Gezerre zur Düngeverordnung, liegt es durchaus im Bereich des Möglichen, dass Brüssel Deutschland doch noch einmal weitere Vorgaben aufbrummt. Das ist zwar eher unwahrscheinlich, denn auch der Brüsseler Administration läuft in puncto Reform der GAP allmählich die Zeit davon. Es bleibt für die hiesigen landwirtschaftlichen Betriebe trotzdem noch ein offener Punkt: die Frage, ob auch sie – wie die Kolleginnen und Kollegen im EU-Ausland – die geplante verpflichtende Stilllegung von 4 % der Ackerfläche vorübergehend aussetzen dürfen.
In diesem Punkt ist es der AMK auf ihrer Sondersitzung in der vergangenen Woche aber wieder nicht gelungen, eine Einigung herbeizuführen. Die Mehrheit ist zwar für eine zeitweise Aussetzung gewesen, sechs Ministerinnen und Minister mit grünem Parteibuch hatten dagegen weiteren Klärungsbedarf. Sie verlangen, die Auswirkungen auf Biodiversität, Ernährungssicherheit und Wechselwirkungen zwischen Zahlungen in der ersten und zweiten Säule zu prüfen. Nicht nur Mitglieder der AMK selbst, auch andere fanden dafür deutliche Worte. So war beispielsweise von „Hängepartie für die deutsche Landwirtschaft und die vor- und nachgelagerten Bereiche“ (Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, DRV) oder vom „reinsten Trauerspiel“ (Steffen Bilger, stellvertretender Vorsitzender der Unions-Fraktion im Bundestag) die Rede.
So kann man es auch bewerten, dass die Landwirtinnen und Landwirte weiter im Unklaren gelassen werden. Dabei hätten sie längst die Planungen für die nächste Anbausaison in Angriff nehmen müssen. Im schlimmsten Fall droht ihnen sogar, dass ihnen die Zahlungen aus Brüssel gekürzt werden, weil sie nun vielleicht nach Regeln entscheiden, die 2023 gar keine Gültigkeit haben. Das neuerliche Hinauszögern einer Entscheidung ist nicht nur eine Frechheit. Der Vorgang ist auch eine Zumutung, weil das Bundeslandwirtschaftsministerium anscheinend nicht in der Lage war, genau die Bewertung vorzunehmen, die jetzt die Grünen noch einfordern. Dafür war wochenlang Zeit! Der Vorschlag zur Aussetzung der Stilllegung macht schließlich schon seit April die Runde. Daher fragt sich, ob zwei weitere Wochen (vom Donnerstag vergangener Woche an gerechnet, als die AMK getagt hat) tatsächlich ideologisch unbelastete Einschätzungen liefern. Die Bäuerinnen und Bauern können nach der AMK-Sondersitzung zwar nun etwas besser planen, wirkliche Planungssicherheit haben sie trotzdem noch nicht.