Mehr Ausfuhren für Weißzucker

Zuckerexporteure können bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2015/16 zusätzliche Ausfuhren in Drittstaaten tätigen. Die Europäische Kommission verabschiedete vergangen Woche eine Verordnung, mit der die zulässige Menge auf 1,35 Mio. t Weißzuckeräquivalent angehoben wird. Zuvor war die Behörde davon ausgegangen, dass die Gewährung von 600  000 t ausreichen würde. Die Kommission revidierte ihre Meinung im Zuge aktualisierter Schätzungen über das zu erwartende Aufkommen von Nichtquotenzucker in der Gemeinschaft. Danach wird in diesem Wirtschaftsjahr voraussichtlich ein Quotenüberschuss von 4,15 Mio. t erreicht. Mit der Erhöhung der zulässigen maximalen Exportmenge will die Kommission zusätzliche Absatzmöglich­keiten für Nichtquotenzucker sicherstellen. Ende dieser Woche könnte eine aktualisierte Schätzung der EU-Zuckerproduktion 2015/16 vorliegen.