Die EU-Kommission schätzt, dass die Anwendung neuer biologischer Pflanzenschutzmittel bald zügiger möglich ist. Sie begründet dies mit der Rückendeckung der Mitgliedstaaten im zuständigen Ausschuss für vier Rechtsakte. Mit diesen werde ein anderer Ansatz als bisher verfolgt. Dieser stütze sich auf Biologie und Ökologie der Mikroorganismen und trage den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung. So würden die rechtlichen Anforderungen „zweckmäßiger und flexibler“ gestaltet und der Zulassungsprozess stärker auf die Relevanz der Daten ausgerichtet. Erreicht werden soll, dass weniger Tierversuche erforderlich sind, eine Zulassung also entsprechend schneller erfolgen kann. Die Rechtstexte werden nun vom EU-Parlament und dem Rat geprüft. Sollte es keine Einwände geben, könnten die Texte im vierten Quartal 2022 in Kraft treten. Zugleich unterstreicht die EU-Kommission, dass man mit einer einfacheren Zulassung biologischer Pflanzenschutzmittel dem Ziel der Farm-to-Fork-Strategie, bis 2030 den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel zu halbieren (siehe LZ 6, S. 7), näher kommen werde. Biologische Pflanzenschutzmittel basieren auf natürlichen Antagonisten von Schädlingen und Krankheitserregern. Das können Mikroorganismen wie Bakterien und Viren sowie Pilze, Milben, Nematoden oder Insekten sein. Der Kommission zufolge fußten die Anforderungen zur Zulassung der Mikroorganismen bislang auf Grundsätzen, die denen für chemische Wirkstoffe sehr ähnlich sind.