Mehr Platz auch für Sauen und deren Ferkel

Foto: Annegret Keulen

Bewegungsbuchten, Freilaufabferkelbuchten und Systeme für die Gruppenhaltung von säugenden Sauen haben den Einzug in die Praxis geschafft. Entsprechend groß ist mittlerweile die Produktauswahl bei den Herstellern von Stalleinrichtungen. Beim Seminar „Bewegung im Abferkelstall“ in der Veranstaltungsreihe Netzwerk Fokus Tierwohl berichteten Sauenhalter und Berater von ihren Erfahrungen mit den neuen, tierfreundlichen Systemen. Annegret Keulen hat die Veranstaltung in Haus Düsse für die LZ besucht.

 

Die Forderung nach mehr Tierschutz in der Landwirtschaft umfasst auch die Haltung säugender Sauen. Konkrete Mindestanforderungen, die die Ferkelerzeugerbetriebe bis 2036 umsetzen müssen, sind in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung formuliert: Eine Fixierung der Sauen im Abferkelstall ist dann nur noch einen Tag vor bis drei Tage nach der Geburt zulässig. Danach darf sich die Sau in den Bewegungsbuchten, die mindestens 6,50 m² Fläche und eine Standlänge hinter dem Trog von 2,20 m aufweisen müssen, frei bewegen. Darüber hinaus muss ein beheizbares Ferkelnest zur Verfügung stehen, das mit rund 1,50 m² eingeplant werden muss. Wie Bernhard Feller, Referent für Verfahrenstechnik in der Schweinehaltung bei der Landwirtschaftskammer NRW, erläuterte, bleibt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in einigen Punkten ungenau. Beispielsweise schreibt das Gesetz vor, dass es der Sau möglich sein muss, sich in der Bucht ungehindert umzudrehen. Konkretisiert werden einige Details im Handbuch zur Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen, das für die zuständigen Veterinärbehörden eine Beurteilungshilfe darstellen soll, aber für sie nicht bindend ist. Darin wird klargestellt, dass eine Sau mindestens eine Kreisfläche mit einem Durchmesser von 2 m für das ungehinderte Umdrehen benötigt. Eine weitere ungeklärte Frage betrifft zum Beispiel auch die Gruppenhaltung von säugenden Sauen. Bisher ist unklar, ob auch in diesem System die Abferkelbucht, bei geschlossenem Stand eine Mindestgröße von 6,50 m² aufweisen muss.

 

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