Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat den lang erwarteten Verordnungsentwurf für eine Neuregelung der Haltung von Sauen im Kastenstand vorgelegt. Die siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übermittelt wurde, sieht veränderte Anforderungen hinsichtlich der Fixationszeit sowie in den Abmessungen der Kastenstände sowohl im Deckzentrum als auch im Abferkelbereich vor. Für die Umsetzung der neuen Vorgaben soll den Sauenhaltern ein Zeitraum von 15 Jahren eingeräumt werden. In Härtefällen sollen die Behörden eine Verlängerung um längstens zwei Jahre genehmigen können. Nach zwölf Jahren sollen die Betriebe ein verbindliches Umstellungskonzept vorlegen und gegebenenfalls einen Bauantrag gestellt haben müssen.
Die maximal zulässige Fixationsdauer von Sauen soll laut Entwurf im Kastenstand von derzeit 35 Tagen auf acht Tage im Deckzentrum und auf fünf Tage im Abferkelbereich reduziert werden. Im Deckzentrum und im Abferkelbereich soll die Mindestlänge der Kastenstände künftig 220 cm statt bislang 200 cm betragen.
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