Auch rund 63 000 Rentenbezieher in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) profitieren von den kürzlich im Bundeskabinett beschlossenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten. In den Genuss einer Erhöhung kommen Personen, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gegangen sind. Daneben regelt der Entwurf des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes die bereits angekündigte deutliche Anhebung der Altersrenten. Für Personen, deren Beginn des Bezugs ihrer Erwerbsminderungsrente im Zeitraum von 2001 bis Juni 2014 liegt, sieht der Gesetzentwurf einen Zuschlag von 7,5 % auf ihre jeweilige Rente vor. Die zweite Gruppe sind diejenigen, die von Juli 2014 bis Dezember 2018 in Erwerbsminderungsrente gegangen sind und die zumindest teilweise von den seither erfolgten Verbesserungen erfasst wurden. Sie erhalten laut Entwurf einen etwas geringeren Zuschlag von 4,5 %. In Kraft treten soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024. Ebenso wie in der gesetzlichen Rente steigen auch die Altersbezüge für rund 550 000 Bezieher einer Altersrente in der AdL zum 1. Juli 2022 deutlich. In Westdeutschland beträgt der Anstieg dem Gesetzentwurf zufolge 5,35 %, in Ostdeutschland 6,12 %. Im vergangenen Jahr hatte es bei den Renten in Deutschland nahezu eine Nullrunde gegeben, nachdem diese zuvor zehn Jahre kontinuierlich angestiegen waren.