Missbrauch von Marktmacht unterbinden

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine Forderung nach einem schärferen Kartellrecht bekräftigt. In einer Presseverlautbarung kritisierte der DBV vergangene Woche die geltenden Regelungen gegen den Missbrauch von Marktmacht im Lebensmittelhandel erneut als unzulänglich und mahnte Nachbesserungen bei der anstehenden Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) an.

Mit dieser Novellierung müsse die Chance genutzt werden, eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittellieferkette zu Lasten der landwirtschaftlichen Erzeuger zu verhindern, mahnte der Bauernverband. Notwendig seien klarere Grenzen zwischen harten, aber marktgerechten Verhandlungen auf der einen und der missbräuchlichen Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht im Bereich der Lebensmittellieferkette auf der anderen Seite. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hatte der DBV konkrete Vorschläge zur Verschärfung der Regelungen zur missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht unterbreitet. Sie beziehen sich auf das sogenannte „Anzapfverbot“ sowie das Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis. Unterdessen haben die Bundesressorts offenbar noch kein Einvernehmen über die Neuregelung des Kartellrechts erzielt. Dem Vernehmen nach ist Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt mit dem Entwurf aus dem Wirtschaftsressort nach wie vor nicht zufrieden.