Europaparlament und Ministerrat haben sich auf die Einführung einer Kohlenstoffdioxidgrenzsteuer verständigt, von der auch Düngemittel betroffen sind. Gemäß der Einigung zwischen den Trilog-Partnern werden Mineraldünger in den Anwendungsbereich des neu zu schaffenden „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) der EU aufgenommen. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen sich aufgrund dieses Grenzausgleichssystems auf tendenziell höhere Düngerpreise – vor allem für mineralischen Stickstoff – einstellen. Des Weiteren wird das neue Instrument, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, Eisen und Stahl, Zement, Aluminium und Elektrizität abdecken. Auf Druck des Europaparlaments wird zudem Wasserstoff in die CBAM-Liste aufgenommen. Darüber hinaus sollen bestimmte Vorprodukte sowie nachgelagerte Erzeugnisse wie beispielsweise Schrauben aus Eisen oder Stahl unter die neue Regelung fallen.
Konkret ist vorgesehen, dass die Brüsseler Behörde in der Übergangsfrist bis Ende 2027 eine Überprüfung des Grenzausgleichssystems vornimmt. Darin sollen eine Bewertung der Fortschritte bei den internationalen Verhandlungen zum Klimaschutz sowie die Folgen für den Außenhandel mit Entwicklungsländern einfließen. Ferner soll dann auch über eine Ausweitung auf weitere Produkte entschieden werden. Die Neuregelung muss noch vom Rat und dem Parlament bestätigt werden. In Kraft treten soll der Grenzausgleich ab dem 1. Oktober 2023.