Nachbau bis Juni melden

Landwirte müssen ihren Nachbau im Herbst 2015 beziehungsweise Frühling 2016 bis spätestens 30. Juni bei der Saatgut­Treuhandverwaltungs GmbH (STV) melden. Darauf hat diese jetzt hingewiesen. Anlass war die Verschickung der Unterlagen zur Nachbauerklärung per Post an die Betriebe. Die Meldung des Einsatzes von im eigenen Betrieb erzeugtem Erntegut zu Saatzwecken könne ebenfalls per Post oder auch online unter www.stv-bonn.de erfolgen. Alternativ könne die Nachbaugebühr eigenständig ermittelt und beglichen werden. Auch in diesem Fall gelte die Frist 30. Juni, erläuterte die STV. Orientierung gebe der Nachbauratgeber, der neben der Vertragssortenliste wichtige und umfassende Informationen für den Umgang mit Saat- und Pflanzgut und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Nachbaus enthalte. Erneut betonte die STV die Wichtigkeit der Nachbaugebühr. Diese Honorierung der züchterischen Arbeit und ein fairer Saatgutmarkt seien die Voraussetzungen dafür, dass Landwirte auch in Zukunft von leistungsstarken Sorten profitierten und bestes Saatgut als Betriebsmittel einsetzen könnten.