Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat Mitte Oktober den Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen verabschiedet. Der Entwurf liegt nun beim Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung. Bisher hat das Land beitragspflichtige Grundstückseigentümer in beplanten Gebieten mit einer 100 %igen prozentigen Förderung hat die Landesregierung von Straßenausbaubeiträgen vollständig entlastet. Die bisher zulässigen Anliegerbeiträge sollen nun einem sogenannten Beitragserhebungsverbot unterworfen. Das Beitragserhebungsverbot würde für Straßenausbaumaßnamen gelten, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in anstelle eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen. Mit dem Gesetzentwurf erfüllt die Landesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis ´90/Die Grünen. Insgesamt wurden seit dem Start des landeseigenen Förderprogramms Grundstückseigentümer in Höhe von 75,1 Millionen € für Straßenausbaumaßnahmen entlastet.
„Der Rheinische Landwirtschafts-Verband begrüßt grundsätzlich diesen Gesetzentwurf, führen doch Straßenausbaubeiträge beim betroffenen Grundstückseigentümer zu erheblichen finanziellen Belastungen“, teilte hierzu RLV-Präsident Bernhard Conzen in einem Schreiben an die zuständige NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach mit.
Aus Sicht vieler betroffener Landwirte habe der Gesetzentwurf allerdings eine gravierende Lücke. Viele landwirtschaftliche Betriebe lägen mit ihren Hofstellen im Außenbereich. Der Gesetzentwurf sehe jedoch vor, dass nur öffentlich gewidmete Straßen und Wege unter den Anwendungsbereich der geplanten Beitragsbefreiung fallen würden. Für nicht öffentlich gewidmete Straßen und Wege, zu denen häufig die Wirtschaftswege im Außenbereich zählten, käme demnach keine Beitragsbefreiung zum Tragen.
Die Folge wäre, dass bei vielen Landwirten diese hohen Beitragsleistungen für Hofgrundstücke und insbesondere auch für landwirtschaftliche Nutzflächen, die über Wirtschaftswege erschlossen würden, weiterhin bestehen blieben. Dieses Ergebnis sei umso unverständlicher, da gerade die landwirtschaftlichen Wirtschaftswege auch von der breiten Bevölkerung zu Naherholungszwecken genutzt würden.
RLV