Nachhaltigkeit ist das Zauberwort unserer Tage. Der Begriff ist aus dem Koalitonsvertrag von SPD, Grünen und FDP nicht wegzudenken. Genauso wenig aus den Programmen der meisten Parteien und vieler Interessenvertretungen. Auch in der Programmatik der EU-Kommission spielt er eine wichtige Rolle. Und darüber könnten landwirtschaftliche Betriebe stolpern.
Zu Beginn eines neuen Jahres ließe sich vieles trefflich ins Visier nehmen. Gerade die Landwirtschaft bietet dafür eine Fülle an Themen. Wie will der neue Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir beispielsweise das Thema Ramschpreise angehen, also den Verkauf unter Produktionskosten? Zu Weihnachten hatte er in mehreren Interviews damit einen Sachverhalt herausgestellt, über den schon lange sehr viele diskutiert haben, ohne dass Konsequenzen gefolgt sind. Wie wollen Özdemir und die neue Bundesregierung den Umbau der Landwirtschaft finanziell stemmen? Mit welchen Einschränkungen haben die Betriebe bei Pflanzenschutz und Düngung zu rechnen? Wird es nach der Landtagswahl in NRW zu einem Schwenk in der Agrar- und Umweltpolitik von einem kooperativen hin zu einem von Ordnungsrecht geprägten Stil kommen? Was hat schließlich Brüssel vor? Wird die EU-Kommission den deutschen Strategieplan zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 durchwinken? Wird sie in puncto Düngeverordnung Ruhe geben oder erneut Druck auf Berlin machen? Auf all diese Fragen gibt es im Augenblick keine hinreichend verlässlichen Antworten. Es macht also wenig Sinn, darüber zu spekulieren.
Aber es macht Sinn, auf ein ganz anderes Thema hinzuweisen, das in den vergangenen Tagen breiten Raum in den Nachrichten eingenommen hat. Dabei scheint das, was vorgeblich noch kurz vor Jahresschluss den EU-Mitgliedstaaten per E-Mail mitgeteilt wurde, erst einmal nicht viel mit Landwirtschaft zu tun zu haben. Die Rede ist davon, dass Brüssel Gas und Atomkraft als grüne Energiequellen einstufen will. Hintergrund ist die sogenannte Taxonomie-Verordnung. Mit der will die EU dafür sorgen, dass Investitionen ökologisch und sozial nachhaltiger werden. Bemessen werden soll das unter anderem an den Klimaschutzzielen, die sich die EU gegeben hat, aber auch an anderen Aspekten, die mit dem Begriff Nachhaltigkeit in Verbindung gebracht werden, wie etwa Biodiversität.
Darin steckt auch für die Landwirtschaft Zündstoff. Denn über kurz oder lang wird die Taxonomie nicht nur für Großprojekte von Staaten oder Unternehmen Bedeutung haben. Auch bei der Vergabe von Krediten an landwirtschaftliche Betriebe dürfte eine immer größere Rolle spielen, was bei einigen Förderprogrammen von Rentenbank oder Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) heute schon Voraussetzung ist: zum Beispiel Tierwohlaspekte, Klimaneutralität oder ein besonders niedriger Ausstoß an klimarelevanten Gasen. Aus der Luft gegriffen ist das nicht. Denn die EU will von den Banken und anderen Finanzdienstleistern verlangen, dass sie offenlegen, wie viel ihres Kreditbestandes oder anderer Geldanlagen als nachhaltig einzustufen sind. Hinzu kommt, dass sie Nachhaltigkeitsdaten in die Bemessung der Kreditzinsen einbeziehen sollen. Die Informationen können allerdings nur vom Kreditnehmer selbst kommen. Das heißt: Kreditwürdigkeit würde unter diesen Vorzeichen künftig nicht nur ein solides Geschäftsmodell und ausreichende Sicherheiten erfordern, sondern zudem von einem wie auch immer definierten Nachhaltigkeitsnachweis abhängen. Wie man es dreht, auf den Einzelbetrieb kämen in jedem Fall zusätzliche Kosten zu: entweder durch teuer finanzierte Investitionen, um zum Beispiel klimaneutral zu werden, oder durch höhere Zinsen, falls die geforderten Nachweise nicht beigebracht werden können.
Noch ist das aufgezeigte Szenario nicht in der landwirtschaftlichen Praxis angekommen. Was die sogenannte Taxonomie angeht, gibt es in Brüssel noch viel zu diskutieren. Das zeigt die Auseinandersetzung darüber, ob Atomenergie als nachhaltig einzuordnen ist. Die Zielsetzung der EU, Klimaneutralität und andere unter die Begrifflichkeit der Nachhaltigkeit gefasste Aspekte der Umweltverträglichkeit voranzubringen (Stichwort Green Deal), lässt sich aber kaum noch wegdiskutieren. Dies auch mit Instrumenten am Finanzmarkt durchzusetzen, erscheint aus Sicht der EU-Kommission zweifellos als wirksamer Weg. Auf die Landwirtschaft bezogen würde der auch nahezu überall in den Betrieb eingreifen, wo Fremdkapital eingesetzt wird: beim Kauf von Betriebsmitteln mit Kontokorrentkredit ebenso wie bei der Ersatzbeschaffung von Maschinen oder Neuinvestitionen. Das sollte sich jeder bewusst machen, bevor die Bank anfängt, danach zu fragen.