Das Ringen um den Regionalplan Ruhr dauert im Kreis Wesel an. Am Donnerstag vergangener Woche hat der Kreisausschuss des Kreises Wesel in einer eigens einberufenen Sitzung einstimmig die Stellungnahme zur 3. Offenlage des Regionalplans verabschiedet. Am Dienstag zuvor hatte sich Wirtschaftsministerin Mona Neubaur zwar einer von örtlichen Naturschutzverbänden und Kiesgegnern organisierten Diskussion gestellt. Zugeständnisse hatte sie allerdings nicht gemacht, sondern die Veranstaltung vor dem geplanten Ende verlassen. Bei der Diskussionsveranstaltung wurde noch einmal deutlich, dass die Regierungskoalition dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Regressionspfad nicht gerecht werde. Viele Teilnehmer bekräftigten die Forderung nach einem Teilplan. Dies ist auch die Position mehrerer Kommunen. Die hatten jüngst in einem Schreiben an Neubaur und mehrere Landtagsabgeordnete mit Verweis auf ein Rechtsgutachten auf die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Teilplans hingewiesen (siehe LZ 12/2023).
An dessen Argumente knüpfte auch der Kreisausschuss mit seinem einstimmigen Votum an. Laut Kreisverwaltung leidet der Planentwurf des Regionalverbands Ruhr (RVR) neben einigen fachspezifischen Mängeln insgesamt hinsichtlich der Herleitung von Bedarfen und Flächenausweisungen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze an erheblichen Abwägungsmängeln. Landrat Ingo Brohl stellte neuerlich klar, dass die 3. Offenlage erfolgreich in einen Regionalplan münden solle. Allerdings schränkte er ein: „Um das Inkrafttreten des Regionalplans und seinen Bestand in Gänze nicht juristisch zu gefährden oder diesen durch die Aufstellung eines tatsächlich abgewogenen, erneuten Entwurfes abermals zeitlich nach hinten zu setzen, kann eine sachgerechte und tragfähige Abwägung nur in Form eines Teilplans für die Bereiche Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze erreicht werden.“ Im Fazit der nun vom Kreisausschuss beschlossenen Stellungnahme appelliert Landrat Brohl daher an den Regionalverband Ruhr, dessen Verwaltung und insbesondere das Entscheidungsgremium Verbandsversammlung: „Bitte handeln Sie gemeinsam mit der betroffenen Niederrheinregion und der Landesregierung im Sinne eines nachhaltigen, klima-, umwelt- und generationengerechten Umgangs mit begrenzten Flächen und endlichen Ressourcen.“