Genauso wie in den Vorjahren werden 2016 einige neue Produkte mit altbekannten Wirkstoffen zur Verfügung stehen. Eine detaillierte Beschreibung der aktuellen Mittel und einen Überblick, welche Auflagen beachtet werden müssen, gibt Hermann Hanhart, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Schon fürs letzte Jahr erwartet, hat die Firma Adama nun endlich die Zulassung von Kantik auch für die frühe Anwendung ab dem Einknotenstadium bekommen. Das Produkt ist breit in allen Getreidearten mit 2,0 l/ha zugelassen. Die Wirkstoffkombination aus 200 g/l Prochloraz plus 100 g/l Tebuconazol plus 150 g/l Fenpropidin erlaubt eine breite Wirkung und ist besonders für die erste Anwendung im Weizen in Kombination mit Bravo geeignet. Leider schränken verschiedene Auflagen die Anwendung ein. An Gewässern müssen mindestens 75 % Abdrift reduzierte Düsen verwendet werden. Trotzdem ist noch ein Abstand von 15 m einzuhalten. Auch bei Verwendung von 90 % driftreduzierten Düsen reduziert sich besagter Abstand nicht. Noch stärker schränkt die Auflage VV214 die Verwendung von Kantik ein. Diese besagt, dass behandeltes Stroh nicht zum Zwecke der Tierhaltung und Tierverfütterung Verwendung finden darf. Somit kann nur dort mit Kantik gearbeitet werden, wo das Stroh auf dem Feld verbleibt. Darüber hinaus hat das Produkt noch weitere Auflagen, wie NW 706 (20 m Randstreifen zu Oberflächengewässern bei Schlägen mit mehr als 2 % Hangneigung) und NW 712, die beinhaltet, dass auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Fenpropidin enthalten, erfolgen darf.
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