Neue SUR-Folgenabschätzung

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Die Sorge vieler Akteure, dass die geplante Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) die Ernährungssicherheit gefährdet, ist aus Sicht der Europäischen Kommission unbegründet. Zu diesem Ergebnis kommt die Brüsseler Behörde in ihrer aktualisierten SUR-Folgenabschätzung. Die EU-Landwirtschaftsminister hatten im vergangenen Dezember die Kommission dazu aufgefordert, die im Mai 2021 vorgelegte Folgenabschätzung zu dem Verordnungsvorschlag zu überarbeiten. Es ging dabei darum, die Folgen des Ukrainekriegs einzubeziehen. Der geschäftsführende Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans stellte vor Journalisten fest, dass die Fakten nun auf dem Tisch lägen. Die Landwirtschaftsminister seien jetzt aufgefordert, sich zeitnah auf eine Position zu verständigen, mahnte der Niederländer.

Gemäß der überarbeiteten Folgenabschätzung sind die stärksten Effekte bei Kulturen zu erwarten, die „für die Lebens- und Futtermittelsicherheit eine relativ geringe Rolle spielen“. Genannt werden unter anderem Weintrauben, Hopfen und Tomaten. Die Kommissionsbeamten geben in der Studie zu bedenken, dass Landwirte und Mitgliedstaaten hier eigene Prioritäten setzen könnten. So gibt es nach ihrer Ausführung die Möglichkeit, die Verringerung des chemischen Pflanzenschutzmitteleinsatzes so zu gestalten, dass dieser „nur geringe oder keine Auswirkungen“ auf die Ernährungssicherheit hat. Mit diesem Hinweis tritt Brüssel erneut dem vorherrschenden Missverständnis entgegen, dass jeder Betrieb dem Prinzip des Rasenmähers entsprechend mindestens 50 % seines Pflanzenschutzmitteleinsatzes einsparen müsse.

Mit Blick auf die Bürokratiekosten räumt die Brüsseler Behörde ein, dass sie nicht über hinreichend Daten zur Bewertung der betreffenden Folgen durch die geplante Verordnung verfüge. In der Folgenabschätzung präsentierte Modelle gehen jedoch von bis zu 180 € an Zusatzkosten je landwirtschaftlichem Betrieb im Jahr aus. Die Kritik, dass es an alternativen Pflanzenschutzmitteln und -methoden fehlt, hält die Kommission auch gemäß der aktualisierten Folgenabschätzung für „weitgehend unbegründet“. Nach aktuellem Stand sei damit zu rechnen, dass bis 2030 genügend Instrumente zur Verfügung stehen dürften, die notwendige Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel und ihrer Risiken zu erreichen, heißt es dazu. Als ein wesentliches Hindernis für die Einführung integrierter Pflanzenschutzmaßnahmen wird allerdings das bisher geltende Gentechnikrecht in Bezug auf die neuen Züchtungstechniken gesehen. Dem werde durch die Vorlage des neuen Regelungsrahmens entgegenzutreten versucht.