Neue Verfahren erfordern neue Regeln

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Mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugte Pflanzensorten sollen unter bestimmten Bedingungen von den derzeitigen Auflagen des europäischen Gentechnikrechts weitgehend befreit werden. Das geht aus dem Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts hervor, den die EU-Kommission am Mittwoch vergangener Woche veröffentlicht hat. Der Entwurf bezieht sich ausschließlich auf Sorten, die durch gezielte Mutagenese (Veränderung des Erbguts durch Mutation) oder Cisgenese (Veränderung des Erbguts durch Einbringen von Erbmaterial kreuzbarer Arten) erzeugt wurden. Kernpunkt ist die Einteilung der durch die neuen Verfahren erzeugten Pflanzen in zwei Kategorien, wobei für die erste eine weitgehende Gleichstellung mit den Produkten konventioneller Züchtung vorgeschlagen wird. Maßgeblich für die Einstufung soll ein Verifizierungsverfahren auf der Basis objektiver Kriterien sein. Wesentliche Voraussetzung ist, dass die betreffende Pflanze beziehungsweise die fragliche Veränderung in der gleichen Form auch mit den altbekannten Methoden hätte erzeugt werden können, also beispielsweise durch Einkreuzung. Außerdem darf die Anzahl der Veränderungen ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Das Saatgut der Pflanzen aus der Kategorie 1 soll entsprechend gekennzeichnet werden, um die weiterhin verbotene Verwendung im Ökolandbau zu verhindern. Für Transparenz soll zudem eine Datenbank zu allen neuartigen Sorten sorgen.

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