Zur Entschärfung von Konflikten mit dem Wolf hat das nordrhein-westfälische Kabinett eine neue Wolfsverordnung beschlossen. Wie das Landwirtschaftsministerium am Donnerstag vergangener Woche weiter mitteilte, soll die neue Regelung ein einheitliches Verwaltungshandeln im Umgang mit dem Wolf ermöglichen und Entscheidungen der Naturschutzbehörden erleichtern. So würden bestimmte Pro-blemfälle künftig durch die Verordnung selbst geklärt. Die für den Naturschutz zuständigen Kreise und kreisfreien Städte müssten dann nicht mehr in jedem Einzelfall neu entscheiden. Freistellungen von artenschutzrechtlichen Verboten würden vorgenommen bei Maßnahmen zur Vergrämung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zum Schutz von Weidetieren, bei einer Besenderung von Wölfen zu wissenschaftlichen Zwecken und bei einer erforderlichen Tötung verletzter Tiere, erläuterte das Ressort. Über das Vorliegen einer Gefahr für die menschliche Gesundheit oder drohende Schäden für die Weidetierhaltung entscheide künftig das Landwirtschaftsministerium als oberste Naturschutzbehörde. So würden die unteren Naturschutzbehörden entlastet.
Wie das Agrarressort betonte, werden die bestehenden gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und der im Hintergrund stehenden Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie weiterhin erfüllt. Ziel sei es, die Erfordernisse des Naturschutzes und des Herdenschutzes in Einklang zu bringen. Auch mit der neuen Wolfsverordnung bleibe der konsequente Weidetierschutz auf möglichst großer Fläche die wichtigste Maßnahme, um die Weidetierhaltung nach der Rückkehr des Wolfs zukunftsfähig aufzustellen, so Ressortchefin Ursula Heinen-Esser. Die Entnahme eines gegenüber Menschen auffälligen oder für die Weidetierhaltung problematischen Wolfs bleibe die Ultima Ratio.