Neuer Anlauf beim Bodenschutz

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Die Brüsseler Kommission wagt einen zweiten Anlauf zum Schutz der Böden in der Europäischen Union. Nachdem zu Beginn des vorigen Jahrzehnts eine entsprechende Initiative in Brüssel bereits im Vorfeld am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten gescheitert war, soll in dieser Woche ein Vorschlag für eine EU-Richtlinie präsentiert werden. Beim ersten Anlauf hatte sich unter anderem Deutschland strikt gegen entsprechende Pläne verwahrt.

Jetzt war aus Regierungskreisen zu hören, dass die Bundesrepublik ein entsprechendes Vorhaben im Grundsatz wohl gutheiße. In einem noch unveröffentlichten Entwurf, der dem Nachrichtendienst Agra-Europe vorliegt, wird seitens der Kommission festgestellt, dass aktuell etwa 60 bis 70 % der Böden in der Europäischen Union „ungesund“ seien. Zudem setze sich die Degradation weiter fort.

Laut dem Entwurf sind trotz der angestrebten europäischen Lösung vor allem die Mitgliedstaaten bei der Behebung der Probleme gefragt. So sollen diese gemäß dem vorliegenden Text sicherstellen, dass mindestens alle sechs Jahre Bodenmessungen durchgeführt werden. Daten über die Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung sollen mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden. Darüber hinaus soll vorgeschrieben werden, dass jedes EU-Land einen Mechanismus für eine freiwillige Bodengesundheitszertifizierung für Landbesitzer und -bewirtschafter entwickelt.

Die Kommission will die Einrichtung von Systemen zur Zertifizierung der Bodengesundheit etablieren. Gemäß dem Richtlinienentwurf sollen die Mitgliedstaaten den betreffenden Landbesitzern, Landbewirtschaftern, Interessenvertretern und Behörden den freien Zugang zu relevanten Bodengesundheitsdaten und -bewertungen ermöglichen. Darüber hinaus sollen sie Verfahren der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung und zur Bodenregeneration definieren. Unter Beachtung der Grundsätze einer nachhaltigen Bewirtschaftung seien diese dann schrittweise auf allen Böden des Mitgliedstaats anzuwenden.