Neuer Wolfsmanagementplan

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In Rheinland-Pfalz können Wolfspräventionsgebiete ab sofort leichter ausgewiesen werden. Das ermöglicht der neue Wolfsmanagementplan, den Umweltministerin Katrin Eder am Mittwoch vergangener Woche vorgestellt hat. Während bislang Naturraumgrenzen maßgeblich für die Ausweisung eines Präventionsgebiets zugrunde gelegt wurden, zählt fortan ein Radius von 30 km rund um einen Wolfsnachweis. Zudem kann ein Präventionsgebiet bereits dann ausgewiesen werden, wenn es über einen Zeitraum von drei Monaten Wolfsnachweise gegeben hat. Bisher erstreckte sich dieser Zeitraum über sechs Monate. Als weitere Neuregelung fällt nun auch die Beweidung im Rahmen von Naturschutzprojekten, die vom Land gefördert werden, unter die Regelungen eines Präventionsgebiets. Dies bedeutet, dass auch diese Beweider den vollen Umfang an Förderungen bekommen. Daneben hat die Mainzer Landesregierung die Förderkulisse neu angepasst. Auch Tierhalter, die außerhalb des Präventionsgebiets liegen, können dem neuen Wolfsmanagementplan zufolge auf Antrag eine 100%ige Förderung für Herdenschutzmaßnahmen nach einem bestätigten Wolfsriss erhalten. Die Förderung beinhaltet sowohl die Anschaffung als auch den Arbeitsaufwand zum Aufstellen der Zäune sowie deren Unterhaltungskosten, die etwa für Strom anfallen. Zuvor erhielten die Tierhalter ein Notfallset, also einen mobilen Elektrozaun, der wieder zurückgegeben werden musste. Schließlich wird künftig nicht mehr der Kaufpreis für einen Herdenschutzhund erstattet, sondern die Unterhaltungskosten. Sie können laut der Neuregelung pauschal mit jährlich 1 000 € gefördert werden. Eder verwies auf den Erfolg des Herdenschutzes in Rheinland-Pfalz. Die Anzahl an Nutztierrissen sei deutlich gesunken, von 101 im Jahr 2021 auf nur noch 16 im jetzt laufenden Jahr.